Geimpfte und Genesene sollen weniger von Einschränkungen betroffen sein. So sieht es die neue Corona-Verordnung vor, die am Dienstag vorgestellt wurde und ab Mittwoch gilt. Für Ungeimpfte wird es allerdings unbequem.
Niedersachsen weicht vom Bundesbeschluss ab und sieht in der neuen Verordnung, die Dienstag vorgestellt wurde, die Testpflicht als Zugangsvoraussetzung für Ungeimpfte erst nach Eintreten von Warnstufen vor. Aber auch für Ministerpräsident Stephan Weil ist die Situation derzeit hauptsächlich "eine Pandemie der Ungeimpften", wie er es bei der Vorstellung der neuen Corona-Verordnung am Dienstag formulierte. Deshalb sieht die Landesregierung Beschränkungen lediglich für Ungeimpfte vor - im
Moment ist das die Testpflicht als Voraussetzung zum Eintritt zu verschiedenen
Einrichtungen oder die Nutzung von Dienstleistungen. Die sogenannte 3G-Regel: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Geimpfte.
Den Grund für die derzeit steigenden Infektionszahlen sieht nicht nur Weil bei der immer noch zu hohen Anteil an Ungeimpften. "Experten sagen, dass Impfdurchbrüche recht selten und
schwere Verläufe gering sind," so Weil. "Die Probleme konzentrieren
sich bei denjenigen, die bisher nicht geimpft sind." Nach Weil weist die
am häufigsten geimpfte Gruppe der über 60-jährigen lediglich eine
Inzidenz von rund 8,9 auf, während bei den - häufig ungeimpften -
jüngeren Altersgruppen weit höhere Inzidenzen festgestellt werden.
Ab Mittwoch soll die neue Verordnung gelten. Die reine Inzidenz-Bewertung ist dann in Niedersachsen Geschichte. Wie schon seit einiger Zeit von Experten gefordert, werden nun die
Belegung von Krankenhausbetten sowie der Intensivstationen als
zusätzlicher Maßstab für die Bewertung der Gefahrensituation
herangezogen.
"Mit der neuen Verordnung leiten wir einen Systemwechsel ein," so Weil. "Bisher waren die Verordnungen von Verboten geprägt. Die neue Verordnung ist geprägt von dem Gedanken, dass wir mit dem Virus leben müssen."
"Einen generellen Lockdown wird es nicht geben"
Ein genereller Lockdown soll durch die neuen Regeln vermieden werden, betonten sowohl Ministerpräsident Weil als auch Wirtschaftsminister Bernd Althusmann sowie Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Allerdings hat die Landesregierung die Auswirkungen bei Ausrufung der Warnstufen II und III noch nicht festgelegt. Dies solle nach Beobachtung der Entwicklung in der nächsten Zeit entschieden werden, so Weil. Zur Zeit werden Vorschläge diskutiert, die bei einer weiteren Erhöhung der Infektionszahlen für Ungeimpfte eine Kontaktreduzierung und bei Eskalierung des
Infektionsgeschehens eine Kontaktminimierung vorsehen.
„Das Leben für
Ungeimpfte wird unbequemer," so Gesundheitsministerin Daniela Behrens. "Doch diese Unbequemlichkeit ist
gewollt. Es ist eine dringende Motivation für alle, die sich impfen lassen
können, dies auch zu tun."
Die Regeln
Ob geimpft, genesen oder ungeimpft - für alle gilt weiterhin: Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind und
Abstand einhalten. Betriebe und Einrichtungen mit öffentlichem Betrieb müssen ein Hygienekonzept erstellen.
Geimpfte und Genesene bleiben von den Testpflichten, die für verschiedene Einrichtungen und Angebote gelten, befreit. Ungeimpfte müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, welches mindestens durch einen Schnelltest ermittelt wurde. Sogenannte "Selbsttests" müssen unter Aufsicht des Personals der entsprechenden Einrichtung durchgeführt werden.
Bei Ausrufung einer Warnstufe (oder einer Inzidenz von über 50 in einer Region )gilt die Testpflicht für Ungeimpfte für folgende Einrichtungen:
- geschlossene Räume in der Gastronomie
- Nutzung von Kinos, Theatern und anderen Kultureinrichtungen, soweit die Angebote in geschlossenen Räumen stattfinden (das gleiche gilt für geschlossene Räume in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks)
- Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen mit mehr als 25 (bis zu 1000) anwesenden Teilnehmer
- Aufenthalt in einem Hotel, einer Pension o.ä.
- Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Massage etc.)
- Sportanlagen in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen und Saunen.
Veranstaltungen, die einem bestimmten Zweck dienen wie Vereinsversammlungen, Sitzungen kommunaler Gremien oder Fortbildungsseminare sind von diesen Regeln ausgenommen - ebenso religiöse Veranstaltungen.
In Diskotheken, Clubs oder ähnlichen Betrieben sowie bei Großveranstaltungen mit über 1000 Besuchern gilt in jedem Fall die 3G-Regel, auch wenn keine Warnstufe ausgerufen ist.
In Schulen soll nach den Ferien Präsenzunterricht stattfinden - mit erweiterten Maskenpflichten (zum Beispiel muss auch im Unterricht Maske getragen werden). Andererseits werden auch Maskenpausen vorgesehen. Kultusminister Grant Hendrik Tonne kündigte an, dass Eltern und Schulen über die detaillierten neuen Regeln direkt informiert werden.
Festlegung von Warnstufen
Eine Warnstufe wird festgelegt, wenn zwei von drei Indikatoren bestimmte Schwellenwerte übersteigen: die Inzidenz in einer Region (ab 35), die landesweite Anzahl von belegten Krankenhausbetten sowie der landesweit prozentuale Anteil an belegten Intensivbetten. Die Schwellenwerte für die einzelnen Warnstufen sind auf der Website des Landes veröffentlicht. Dort sind sie täglich aktualisiert nachzulesen.
Besteht in einem Landkreis eine Inzidenz von 50, gilt die 3G-Regel - unabhängig vom Ausrufen einer Warnstufe.
Werden die Schwellenwerte fünf Tage hintereinander überschritten, so verkündet der Landkreis per Allgemeinverfügung das Eintreten einer Warnstufe. Liegt die regionale Inzidenz deutlich und dauerhaft unter 35, so kann ein Landkreis darauf verzichten, die Warnstufe auszurufen.
Bild von Ria Sopala auf Pixabay: Ob dieses Foto in einem realen Gemüseladen entstanden oder ein Fake ist, ließ sich leider nicht feststellen.