Ab Montag dürfen Einzelhändler, deren Verkaufsfläche nicht größer als 800 qm ist, wieder öffnen. Sie haben sich aber an strenge Vorgaben zu halten und müssen dafür sorgen, dass Abstandsregeln und hygienische Vorgaben eingehalten werden können.
Noch ist die Landesverordnung nicht da, die die Spielregeln für Ladenbesitzer konkret regelt. Vorsorglich teilt die Kreisverwaltung schon einmal die wichtigsten Vorgaben mit, damit die Ladeninhaber sich vorbereiten können. Denn grundsätzlich sind strenge Abstandsregelungen und hygienische Vorschriften einzuhalten. Die Ladenbesitzer müssen Konzepte entwickeln, wie sie dafür sorgen wollen, dass dies eingehalten und auch überwacht werden kann.
Im Moment sind es nur Empfehlungen und Ratschläge, die der Landkreis vorstellte. Es muss aber damit gerechnet werden, dass vieles davon sich auch in der Verordnung des Landes wiederfinden wird. Sobald die Verordnung veröffentlicht ist, kündigt der Krisenstab an, die konkreten Details mitzuteilen.
Hier eine Übersicht:
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Die Ladenbesitzer müssen angemessene Vorkehrungen treffen, damit dies gewährleistet ist. „Insbesondere muss der Zutritt zu den Verkaufsflächen gesteuert werden," heißt es dazu von der Kreisverwaltung. Das könnten z. B. Markierungen auf dem Fußboden oder Absperrungen sein. Dies gelte insbesondere für den Kassenbereich, aber auch für die Verkaufsfläche generell und auch für den Platz vor dem Eingangsbereich des Geschäfts.
- Der Einsatz eines Spuckschutzes im
Kassenbereich ist derzeit noch eine Empfehlung, könnte aber auch vom Land aus verordnet werden.
- Die Geschäftsbetreiber sollten auch
über eine Eingangskontrolle nachdenken, so der Landkreis Die bisherige
Empfehlung für Lebensmittelmärkte, je 10 m² nur eine Person
einzulassen, wird voraussichtlich in ähnlicher Form auch für andere
Verkaufsstellen gelten. Für Kleinstläden ilt die Empfehlung, möglicherweise nur einen
Kunden zur Zeit einzulassen.
- Desinfektionsmittel sollte vorgehalten werden.
Bild von Free-Photos auf Pixabay: Kleider, Accessoires, Geschenke oder Bleistifte - ab Montag kann das alles wieder eingekauft werden - vorausgesetzt die Ladeninhaber organisieren ihren Laden so, dass sie die Einhaltung Abstandsregeln und einer bestimmten Hygiene organisieren und auch überwachen.