Wie schon länger angekündigt, hat die Landesregierung am Dienstag einen Entwurf für die Novelle des niedersächsischen Hundegesetzes beschlossen. Nun wird der Entwurf den Verbänden zur Anhörung vorgelegt. Noch in diesem Herbst soll das Gesetz dann dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden.
„Mit der Hundegesetz-Novelle werden künftig Hundehalter in die Pflicht genommen, den Nachweis zur Führung ihres Hundes zu erbringen. Das unterstützt die artgerechte Haltung und hilft, Beißvorfällen vorzubeugen. Wir gehen davon aus, dass diese Hundehalter kritische Situationen schneller erkennen und unangemessene Reaktionen ihrer Hunde unter Kontrolle halten können", sagte Landwirtschaftsministerin Grotelüschen, in deren Ressort der Gesetzesentwurf vorbereitet wurde.
Neu im Gesetz ist die elektronische Kennzeichnung jeden Hundes ab einem Alter von sechs Monaten mit Chip und die Erfassung der Tiere in einem zentralen Register. Hundehalter müssen ab einem Alter der Tiere von sechs Monaten eine Haftpflichtversicherung zum Ausgleich möglicher Schäden abschließen. „Für die Mehrheit der Hundehalter ändert sich nichts", sagte Landwirtschaftsministerin Grotelüschen.
Weiterer Bestandteil der Hundegesetz-Novelle ist der Sachkundenachweis des Halters zur Vorbeugung von Beißunfällen. Anders als in der ersten bekannt gewordenen Version der Gesetzes-Novelle gelten nun allerdings Personen, die seit mindestens zwei Jahren einen Hund gehalten haben, immer als sachkundig. Ebenso Tierärzte, Jagdscheininhaber, Tierheimbetreiber, Diensthunde, Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Suchhundeführer. "Auch wer lange Jahre einen Hund gehalten hat und sich nun einen neuen anschafft, braucht die Sachkundeprüfung nicht abzulegen", so Dr. Gert Hahne, Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. "Wer allerdings mit seinem Hund auffällig geworden ist oder ansonsten straffällig, muss damit rechnen, dass seine Fähigkeit zur Hundehaltung überprüft wird."
Neu im Gesetzesentwurf ist dementsprechend auch ein Katalog behördlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, etwa die Haltungsuntersagung für Gewalttäter.