Ab Mittwoch gilt landesweit die Warnstufe 1. Nach der neuen Verordnung, die heute vorgestellt wurde, bedeutet das, dass in vielen Bereichen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Eine Impfpflicht wird auch in Niedersachsen nicht mehr ausgeschlossen.
"Mit den neuen Regeln starten wir den ernsthaften Versuch, die vierte Welle zu brechen. Sollten wir das nicht erreichen, dann werden wir vermutlich zu einer Impfflicht kommen," so Ministerpräsident Stephan Weil am Dienstag Vormittag bei der Vorstellung der neuen Corona-Verordnung, die ab Mittwoch (24. November) gilt.
Ministerpräsident
Stephan Weil: „Angesichts stetig steigender Zahlen von
Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den
Intensivstationen ergreifen wir heute Schutzvorkehrungen,
die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben. Wir wollen
und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen
müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen."
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann kündigte an, dass die
Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung - zunächst bis Ende März
2022
verlängert wird. Insbesondere die Gastronomie- und Schausteller-Branche
soll mit zusätzlichen 55 Millionen Euro bei Investitionen unterstützt
werden, die eine Modernisierung von
Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren
Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu
kompensieren,
werden zusätzlich 25 Millionen Euro bereitgestellt, mit denen die
Bundeshilfen aufgestockt werden können.
Auch der Wirtschaftsminister sieht die Impfpflicht "zwingend" als letzte Möglichkeit, die vierte Corona-Welle zu brechen, sollten die heute verordneten Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen.
Da die 7-Tage Hospitalisierungsrate in Niedersachsen seit über einer Woche über vier liegt, ruft das Land ab Mittwoch landesweit die Warnstufe 1 aus. Denn nach der neuen Verordnung liegt der Grenzwert für diese Warnstufe bereits bei einer Hospitalisierungsrate von 3. Die anderen Warnstufen treten bei sechs (Warnstufe 2) und neun (Warnstufe 3) ein.
Die Änderungen in der Corona-Verordnung im
Einzelnen:
Schon
vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des
Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen (das gilt auch für den Privatbereich) in
Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G)
sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt im
Innenbereich auch für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für
Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung
und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit
mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung
auf geimpfte und genesene Personen (2G).
WARNSTUFE 1 (ab 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 3)
Bei Weihnachtsmärkten gilt 2G drinnen und draußen. Neu
ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht - drinnen wie draußen - unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben
werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Nur Geimpfte und Genesene können Angebote in verschiedenen Bereichen nutzen. Hier gilt 2G: Veranstaltungen, Kultur-,
Sport- und Freizeiteinrichtungen, Clubs/Discotheken, Gastronomie, Beherbergung
und körpernahe Dienstleistungen (auch Friseure).
Genehmigungen für bereits bewilligte Veranstaltungen kann der Landkreis auch zurücknehmen, wie er meint, dass die Lage das erfordert. Ansonsten gilt in Warnstufe 1 - wie bisher - unter freiem Himmel die 3G-Regel.
In Schulen gilt wieder die Maskenpflicht.
Beschränkung auf 2Gplus in Innenräumen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G.
Die Maskenpflicht
wird zudem auf FFP2 in allen Innenbereichen verschärft. Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch
bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen
dürfen.
WARNSTUFE 3 (ab 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz)
In
Warnstufe 3 dürfen sich nur noch bis zu 10 Personen treffen. Für
Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und
deutlich höhere Auflagen.
Ansonsten ist noch unklar, welche Regeln in Warnstufe 3 vorgesehen sind. Die Details werden laut Aussage von Weil noch mit den Kommunen und Bundesregeln abgestimmt.
"Wir müssen da noch eine intensive Analyse machen, zum Beispiel was die Länderöffnungsklausel im neuen Infektionsschutzgesetz bedeutet," so Weil. "Es gibt die Möglichkeit, in spezifischen Bereichen weiter zu gehen, dann muss das aber mit Zustimmung des Landtages erfolgen. Wahrscheinlich wird dies schon bei der nächsten Landagssitzung im Dezember besprochen." Gegebenenfalls werde der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten.
Weil deutete an, dass weitere Stellschrauben noch schärfere Kontaktbeschränkungen sein könnten. Ein allgemeiner Lockdown sei nach dem neuen Infektionsschutzgesetz nicht zugelassen - und sei nach Weils Meinung auch ungerecht, weil in Niedersachsen rund 70 % der Bevölkerung bereits geimpft seien.
Dazu soll es in Kürze eine Konferenz der Staatskanzlei-Beamten geben.
Keine Ausnahmen mehr für Jugendliche
Auch für Jugendliche gilt: Clubbesuch nur mit 2G. Unabhängig
von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im
Hinblick auf den Zutritt zu Clubs und Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über
12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis
vorzeigen, wenn 2Gplus gilt, auch zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test.
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