Mit der neuen Corona-Verordnung, die ab Donnerstag in Kraft tritt, will die Landesregierung "vorbeugenden
Brandschutz betreiben". Verschärfte Regeln für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und ausgeweitete Testpflichten für Ungeimpfte in Betrieben sollen - unter anderem - eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Am Dienstag wurde die neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die bis zum 8. Dezember gelten wird. Ministerpräsident Stephan Weil stimmte die Bevölkerung bei der Vorstellung der Verordnung darauf ein, dass es noch vor Weihnachten weitere Verschärfungen (z. B. zwingende 2G-Regelung für alle Angebote in geschlossenen Räumen) geben könnte "Es geht uns darum, die kommenden kalten und nassen Monate so gut wie irgend möglich durchzustehen, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, und möglichst viele Menschen vor schweren Erkrankungen und Tod zu retten," so Weil. Und er machte auch klar, was das Ziel ist: "Es darf in keinem Fall zu einer Situation kommen, in der wir durch Engpässe auf unseren Intensivstationen doch wieder zu einem Lockdown gezwungen werden."
Mit einer Inzidenz von 103, einer Hospitalisierungsrate von 4,0 und einem Anteil von 6 Prozent mit
Corona-Erkrankten belegten Intensivbetten steht Niedersachsen zwar im Vergleich zu anderen Bundesländern noch gut da, aber die Situation in Süd- und Ostdeutschland sei ein warnendes Beispiel, so Weil. "Wir sehen sehr deutlich, dass auch bei uns mit den ungeimpften
Menschen ein erhebliches Risikopotential verbunden ist. Die Ungeimpften erhöhen
auch für die Geimpften die Gefahr, sich doch noch zu infizieren, die Zahl der
Impfdurchbrüche steigt. Deswegen bauen wir jetzt eine Brandmauer und erhöhen
sie sukzessive."
Das gilt ab Donnerstag
Grundsätzlich bleibt es vorerst bei dem System der drei Warnstufen, es gibt aber einige Neuregelungen:
- Zu Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1.000
bis 5.000 Teilnehmenden dürfen bereits in Warnstufe 1 nur vollständig
geimpfte und genesene Personen eingelassen werden (2G) . Das gleiche gilt ab morgen bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden.
- Herbst- und Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden. Es müssen allerdings strenge Regeln eingehalten werden: Zugangskontrollen müssen nicht nur am Eingang stattfinden, sondern jede/r Standbetreiber/in muss sich davon überzeugen, dass die Kunden geimpft oder genesen sind bzw. einen gültigen negativen Test vorweisen können.
- Für Diskotheken und Shisha-Bars gelten weiter die bisherigen Regeln (Kapazitätsbegrenzungen, Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie Hygienekonzept) Die Landesregierung empfiehlt ausdrücklich all diesen Betrieben, die 2G-Regelung (nur Geimpfte und Genesene) auch ohne Warnstufe anzuwenden. Dann kann innen auf Maske und Abstand verzichtet werden.
- In
Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte, ungeimpfte
Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen
- Eine tägliche Testpflicht gilt für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen
Bild von NickyPe auf Pixabay: Maske, Abstand und Kontrollen beim Besuch von Restaurants und Veranstaltungen werden uns wohl noch bis ins Frühjahr hinein erhalten bleiben.