Am Freitag veröffentlichte das Land Niedersachsen die Corona-Regeln für das Land - mit wenig zusätzlichen Details zu den Bundesregeln - neu ist, dass enge Freunde und Verwandte zu Weihnachten auch in Hotels übernachten dürfen.
Es ist nicht viel Neues, was die niedersächsische Landesregierung zusätzlich zu den Bundesregeln in die Verordnung vom 27.11. geschrieben hat. Manches ist detaillierter geregelt, manches bleibt diffus. Ab Montag gelten die neuen Regeln. Die größte Änderung zu den Bundesvorschriften ist wohl die Erlaubnis, dass Verwandte und auch enge Freunde sich zum Weihnachtsbesuch im Hotel einquartieren dürfen - wie eine Regierungssprecherin am Freitag verkündete. Für touristische Reisen gilt aber weiterhin ein Beherbergungsverbot.
Hier die wichtigsten Änderungen in der Niedersächsischen Verordnung (pdf-Dokument):
> Gottesdienste dürfen auch "in dafür geeigneten Räumen und im Freien" stattfinden.
> Bis zum 23. Dezember sind private Treffen auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Zwischen dem 23. Dezember bis zum Ablauf des 1. Januar dürfen auch bis zu zehn Personen zusammenkommen - unabhängig von der Anzahl der Hausstände. Kinder bis zu 14 müssen nicht eingerechnet werden.
> Maskenpflicht gilt in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, wo sich M enschen
entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten . Konkret genannt werden Eingangsräume von Läden sowie dazugehörige Parkplätze.
> Auch am Arbeitsplatz sind Masken zu tragen. Nur wer an seinem Platz sitzt und genügend Abstand zu Kollegen hat, darf die Maske abnehmen. Auch Handwerker oder Angestellte, die schwere körperliche Arbeit zu leisten haben, brauchen keine Maske zu tragen.
> Ladenbesitzer müssen sicherstellen, dass sich nur eine bestimmte Anzahl Kunden im Geschäft befindet. Bei Läden unter 800 qm sind das eine Person auf 10 qm, bei Läden über 800 qm sind 20 qm Freiraum pro Kunde zu gewährleisten. Bei Einkaufszentren wird die Gesamtfläche aller Läden im Komplex zugrunde gelegt.
> Böllern ist auf belebten Straßen oder Plätzen verboten. Wo das genau gilt, legen die Landkreise fest. Feuerwerksveranstaltungen sind verboten.
> Besuche in Alten-und Pflegeheimen sind zulässig. Allerdings werden die Heime für Besucher gesperrt, wenn es einen oder mehrere Infektionsfälle in der Einrichtung gab.
>Weihnachtsferien beginnen bereits am 21. Dezember. Am 17. und/oder 18. Dezember können Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien
lassen. Bei einer Inzidenz über 200 müssen Schulklassen geteilt und im Wechsel unterrichtet werden. Zur Maskenpflicht und weiteren Regelungen in Schulen gibt es weitere Hinweise und Sondererlasse der Landesregierung.