Noch keine Stallpflicht - aber die Geflügelpest rückt näher

Noch sind es hauptsächlich mit dem Vogelgrippe-Virus infizierte Wildvögel, die an der Nord- und Ostseeküste gefunden wurden. Doch in zwei Fällen wurde in Schleswig-Holstein das Virus auch in Hausgeflügel-Beständen entdeckt. Das hiesige Gesundheitsamt ruft deshalb zu erhöhter Wachsamkeit auf.

Viele Geflügelhalter werden sich nur allzu gut an die Winter 2014/2015 und 2016/2017 erinnern, als Hühner, Gänse und Co. längs der Elbe für insgesamt fünf Monate in den Ställen bleiben mussten. Dieses Jahr ist es noch nicht soweit. Aber nachdem an der Nord- und Ostseeküste zahlreiche tote Wildvögel gefunden und in Schleswig-Holstein in zwei Betrieben Infizierungen von Nutzgeflügel festgestellt wurden, gibt es nun die dringende Empfehlung, das eigene Geflügel von Futter- und Wasserstellen, die von Wildgeflügel genutzt werden, unbedingt fernzuhalten.

"Es wurde eine Reihe von Virusvarianten (H5N8, H5N5, H5N1) nachgewiesen, die genetisch mit den in den Jahren 2016 und 2017 in Europa aufgetretenen H5N8-Viren verwandt sind," so das für die Bewertung von Tierseuchengeschehen zuständige Friedrich-Löffler-Institut (FLI). "Wie bei den H5-Viren aus den Jahren 2016/2017 gibt es derzeit auch bei den aktuellen H5-Viren keine Hinweise darauf, dass sie den Menschen infizieren können." 

Das FLI stuft das Risiko weiterer Einträge des HPAI H5 Virus für Deutschland als hoch ein. Darauf weist das Veterinäramt des Landkreises hin. "Gehäufte Funde toter Wildvögel sollten uns deshalb sofort gemeldet werden", appelliert Amtstierärztin Dr. Birgit Mennerich-Bunge.

Regelmäßig steigt in den Herbst- und Wintermonaten das Risiko einer Ausbreitung des Geflügelpesterregers. "Ursächlich hierfür sind zum einen die sinkenden Temperaturen, bei denen sich das Virus stabilisiert, zum anderen sammeln sich im Herbst Wasservögel in hoher Zahl," so die Amtstierärztin. 

„Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist insbesondere im Nordosten entlang des Elbverlaufs ein beliebtes Wildvogelresservoir, hier rasten neben den regionalen Arten auch Zugvögel auf der Durchreise, die das Virus einschleppen und verbreiten können“, erklärt Dr. Mennerich-Bunge. Aber auch alle anderen Regionen im Landkreis seien durch überfliegende Zugvögel, infiziertes heimisches Wassergeflügel sowie Aas fressende Greifvögel gleichermaßen gefährdet.

Daher weist das Veterinäramt auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auch in Geflügel-Kleinhaltungen hin. Alle wichtigen Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen hat das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einem Merkblatt zusammengestellt. Abgerufen werden kann es unter www.luechow-dannenberg.de/merkblatt_geflügelhaltung.

Hierzu gehört unter Anderem, dass bei erhöhten Tierverlusten im Bestand das Veterinäramt informiert wird, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Weitere Maßnahmen sind u.a. die wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu und sowie das Waschen der Hände und der Wechsel der Bekleidung vor Betreten des Stalls. "Bisher ist das vorläufige Aufstallen des Geflügels eine Empfehlung, sollten jedoch infizierte Tiere im Landkreis gefunden werden, ist eine Aufstallpflicht denkbar," macht Dr. Mennerich-Bunge deutlich. „Daher wird jedem Geflügelhalter geraten, sich bereits jetzt Gedanken zu der Unterbringung seiner Tiere im Seuchenfall zu machen und sich ggf. über Auflagen zu der Vermarktung von Produkten unter geänderten Haltungsbedingungen zu informieren“.

Unter www.luechow-dannenberg.de/risikoampel_uni-vechta kann jeder Tierhalter individuell sein Risiko einer Einschleppung des Virus bestimmen lassen. 


Bild
von Capri23auto auf Pixabay: So idyllisch ihr Anblick ist - Zugvögel können das auch für Nutzgeflügel gefährliche Vogelgrippe-Virus einschleppen.



2020-11-09 ; von asb/pm (text),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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