Noch sind es hauptsächlich mit dem Vogelgrippe-Virus infizierte Wildvögel, die an der Nord- und Ostseeküste gefunden wurden. Doch in zwei Fällen wurde in Schleswig-Holstein das Virus auch in Hausgeflügel-Beständen entdeckt. Das hiesige Gesundheitsamt ruft deshalb zu erhöhter Wachsamkeit auf.
Viele Geflügelhalter werden sich nur allzu gut an die Winter 2014/2015 und 2016/2017 erinnern, als Hühner, Gänse und Co. längs der Elbe für insgesamt fünf Monate in den Ställen bleiben mussten. Dieses Jahr ist es noch nicht soweit. Aber nachdem an der Nord- und Ostseeküste zahlreiche tote Wildvögel gefunden und in Schleswig-Holstein in zwei Betrieben Infizierungen von Nutzgeflügel festgestellt wurden, gibt es nun die dringende Empfehlung, das eigene Geflügel von Futter- und Wasserstellen, die von Wildgeflügel genutzt werden, unbedingt fernzuhalten.
"Es wurde eine Reihe von Virusvarianten (H5N8, H5N5, H5N1) nachgewiesen,
die genetisch mit den in den Jahren 2016 und 2017 in Europa aufgetretenen
H5N8-Viren verwandt sind," so das für die Bewertung von Tierseuchengeschehen zuständige Friedrich-Löffler-Institut (FLI). "Wie bei den H5-Viren aus den Jahren 2016/2017
gibt es derzeit auch bei den aktuellen H5-Viren keine Hinweise darauf,
dass sie den Menschen infizieren können."
Regelmäßig steigt in den Herbst- und Wintermonaten das Risiko einer Ausbreitung des Geflügelpesterregers. "Ursächlich hierfür sind
zum einen die sinkenden Temperaturen, bei denen sich das Virus
stabilisiert, zum anderen sammeln sich im Herbst Wasservögel in hoher
Zahl," so die Amtstierärztin.
„Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist insbesondere im Nordosten entlang des Elbverlaufs ein beliebtes Wildvogelresservoir, hier rasten neben den regionalen Arten auch Zugvögel auf der Durchreise, die das Virus einschleppen und verbreiten können“, erklärt Dr. Mennerich-Bunge. Aber auch alle anderen Regionen im Landkreis seien durch überfliegende Zugvögel, infiziertes heimisches Wassergeflügel sowie Aas fressende Greifvögel gleichermaßen gefährdet.
Daher
weist das Veterinäramt auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
auch in Geflügel-Kleinhaltungen hin. Alle wichtigen Verhaltensregeln
für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (unter
1.000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen hat das Nds. Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einem Merkblatt
zusammengestellt. Abgerufen werden kann es unter
www.luechow-dannenberg.de/
Hierzu
gehört unter Anderem, dass bei erhöhten Tierverlusten im Bestand das Veterinäramt informiert wird, um ein unklares
Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer
Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.
Weitere Maßnahmen sind
u.a. die wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu und sowie das
Waschen der Hände und der Wechsel der Bekleidung
vor Betreten des Stalls. "Bisher ist das vorläufige Aufstallen des
Geflügels eine Empfehlung, sollten jedoch infizierte Tiere im Landkreis
gefunden werden, ist eine Aufstallpflicht denkbar," macht Dr. Mennerich-Bunge deutlich. „Daher wird jedem
Geflügelhalter geraten, sich bereits jetzt Gedanken
zu der Unterbringung seiner Tiere im Seuchenfall zu machen und sich
ggf. über Auflagen zu der Vermarktung von Produkten unter geänderten
Haltungsbedingungen zu informieren“.
Unter
www.luechow-dannenberg.de/
Bild von Capri23auto auf Pixabay: So idyllisch ihr Anblick ist - Zugvögel können das auch für Nutzgeflügel gefährliche Vogelgrippe-Virus einschleppen.