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OVG kippt Unterrichtsverlängerung für Gymnasiallehrer

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für rechtswidrig erklärt - zur Freude vieler Gymnasiallehrer, die vergangenes Jahr aus Protest gegen diese Regelung sogar Klassenfahrten verweigert hatten. 

Das Urteil ist eine Schlappe für die rot-grüne Landesregierung, die mit der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrer und Schulleiter den Rückgang anderer Verpflichtungen außerhalb des Unterrichts ausgleichen wollte.

Doch das Kulturministerium hätte vorher genauer ermitteln müssen, wie hoch die tatsächliche Arbeitsbelastung der Lehrer tatsächlich ist, kritisierte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil. Erst danach hätte festgestellt werden können, ob es wirklich einen Rückgang in anderen Arbeitsbereichen gegeben hat.

Ohne diese transparente Ermittlung jedoch sei die um eine Stunde erhöhte Unterrichtszeit für Gymnasiallehrer und Schulleiter verfassungswidrig, denn es sei nicht nachvollziehbar, warum Gymnasiallehrer anders behandelt werden sollten als andere Lehrer. 

Das Gericht entschied allerdings auch, dass die Streichung der ursprünglich für Lehrer vorgesehenen Altersermäßigung an allen Schulen rechtmäßig sei, da es sich um eine freiwillige Leistung handle, die der Dienstherr auch nach haushaltsrechtlichen Überlegungen streichen könne. 

Geklagt hatten sieben verbeamtete Gymnasiallehrer und zwei Schulleiter - unterstützt von der Bildungsgewerkschaft GEW sowie dem niedersächsischen Philologenverband. Das Land hat das Urteil zunächst nur zur Kenntnis genommen und prüft offenbar, ob es gegen die Nichtzulassung der Revision Rechtsmittel einlegen will.

Heiner Scholing, bildungspolitischer Sprecher der Landesgrünen, ist das Urteil "zweifellos eine Niederlage". "In einem ersten Schritt müssen wir die Begründung des Urteils genau prüfen. In einem zweiten Schritt werden wir die Konsequenzen für unsere schulpolitische Arbeit ableiten und uns darüber hinaus Klarheit verschaffen, welche Folgen das Urteil für den Landeshaushalt hat," so Scholing in einer ersten Reaktion. „Wir bleiben bei unserem Ziel, Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Das Urteil zur Klage der Verbände verstehen wir als eine Aufforderung, uns intensiv mit der Arbeitssituation an allen Schulen auseinanderzusetzen. Die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung ist uns nicht leicht gefallen. Gerade im Vergleich zu anderen Schulformen und Bundesländern haben wir diese Maßnahme für vertretbar gehalten.“  




2015-06-09 ; von pm (autor),
in Niedersachsen, Deutschland

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