Thema: abfall

Probleme bei der Müllabfuhr

Die winterlichen Straßenverhältnisse führen auch bei der Müllabfuhr zu erheblichen Problemen. Schneeberge an den Straßenrändern und nicht geräumte Nebenstraßen lassen nicht zu, dass die großen Fahrzeuge überall hinkommen. Folge: die Abfalltonnen bleiben ungeleert stehen. Da bleibt bis zur nächsten Leerung im Zweifelsfall nur der Kauf eines Abfallsacks.

"Die Müllwerker lassen nichts unversucht, um wirklich jeden Abfallbehälter zu leeren. Dennoch ist es oft nicht möglich, mit den schweren und breiten Fahrzeugen alle Straßen zu befahren", teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag mit. Die nicht entleerten Abfallbehälter können erst wieder im kommenden Jahr geleert werden, soweit dies die Straßenverhältnisse dann zulassen. Falls der Müllbehälter nicht geleert wurde, bittet die Verwaltung für die Müllentsorgung amtliche Abfallsäcke zu nutzen und diese bei der turnusmäßigen Leerung neben dem Abfallbehälter zu platzieren. Die Ausgabestellen der amtlichen Abfallsäcke stehen auf der Rückseite der Broschüre "Wertstoffe und Abfälle 2011", die jeder Haushalt in Lüchow-Dannenberg in diesen Tagen per Postwurfsendung erhält. Im Internet kann man die Broschürer hier herunterladen. "Für nicht entleerte Tonnen wird natürlich auch keine Entleerungsgebühr in Rechnung gestellt", so die Kreisverwaltung auf Nachfrage von wnet.

Ein weiteres Problem sind festgefrorene Abfälle in den Abfallbehältern, die bei der Entleerung nicht aus dem Behälter rutschen. Um dem Anfrieren vorzubeugen, sollten die Abfälle auf keinen Fall in den Behälter gepresst werden. Wer seinen Abfallbehälter mit einem Plastiksack auskleidet, kann ein Anfrieren in der Regel verhindern. Wenn möglich, sollte ein frostfreier Standort für die Abfalltonne genutzt werden. Sind die Abfälle bereits in der Tonne festgefroren, lassen sie sich am besten vor der Abfuhr mit einem Spaten vorsichtig vom Tonnenrand lösen. Der Fachdienst Abfall weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht durch die Mitarbeiter der Abfallentsorgung erfolgen kann. Für die Bereitstellung der Behälter ist jeder Bürger selbst verantwortlich.




2010-12-30 ; von asb (autor),

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