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Leitung der neuen Zwischenlager-Gesellschaft bleibt vorerst ungeklärt

Anfang der Woche gaben die GNS und das Bundesumweltministerium bekannt, dass der Bund bereits zum 1. August die Verantwortung für die Atommüll-Zwischenlager übernimmt. Diese Eile wird von verschiedenen Seiten scharf kritisiert.

Die grünen Politikerinnen Verlinden und Staudte sehen bei der kurzfristigen Übertragung der Atommüll-Zwischenlager von der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) an den Bund erhebliche ungelöste Probleme. Bisher war von einer Übergabe in zwei bis drei Jahren die Rede. Doch nun sollen die Atommülllager bereits im August den Besitzer wechseln. Nach dem im Dezember beschlossenen ‚Gesetz zur Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung‘ sollten die Transportbehälterlager zum 1.1.2019 an den Bund übergehen und am 1.1.2020 die Zwischenlager für schwach- und mittelaktiven Atommüll.

„Wenn jetzt eine so schnelle Übergabe der Zwischenlager ausgehandelt wurde, ohne vorher die brennenden Probleme zu klären, dann sieht es so aus, als wolle die Atomindustrie ihre heißen Kartoffeln schnellstens los werden, bevor noch mehr Schwierigkeiten auftauchen. Ich erwarte aber absolute Transparenz in diesem Prozess“, kritisiert Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Grünen im Bundestag und Abgeordnete für Lüchow-Dannenberg.

Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, ergänzt: „Noch klagt die GNS gegen die Auflagen, die Niedersachsen zur besseren Kontrolle und Überwachung der Atommüllfässer gefordert hat. Es kann also keineswegs von einem einwandfreien Zustand gesprochen werden, der vor einer Übergabe aber unbedingt erforderlich wäre. Es wäre absurd, wenn der Bund für mangel­hafte Lager noch eine Ablöse gezahlt haben sollte, wie in der Presse zu lesen war. Bevor diese Pflicht nicht erfüllt ist, ist eine Übergabe nicht statthaft."

Asta von Oppen kritisiert für die Wendland-Grünen insbesondere die mangelnde Transparenz: „Was für die Suche nach einem Endlager gilt, muss ebenso für den Umgang mit dem Atommüll in den Jahrzehnten davor gelten. Alles muss auf den Tisch, wenn Vertrauen wieder hergestellt werden soll. Ein Industrieunternehmen wie die GNS hat nachvollziehbar versucht, Kosten und Standards so niedrig wie möglich zu halten."

HINTERGRUND

Noch ist ungeklärt, wer die Leitung der neuen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ)  übernehmen wird. Auf eine Anfrage von wnet teilte das Bundes-Umweltministerium (BMUB) dazu mit, dass die BGZ "derzeit noch im Eigentum der GNS sei und aus diesem Grunde für den Übergangszeitraum von Geschäftsführern der GNS geleitet" werde. Abschließende personelle Entscheidungen hinsichtlich der zukünftigen Unternehmensführung seien noch keine gefallen.

Die Tatsache, dass die BGZ bereits im März von der GNS gegründet worden ist, begründet das BMUB damit, dass die Übergabe der Zwischenlagerung einer umfangreichen organisatorischen Vorbereitung erfordere, die "mit der – in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium erfolgten – Gründung der BGZ durch die GNS eingeleitet werden konnte". Erst nach Inkrafttreten des Gesetzes könne die Gesellschaft dann in Bundeseigentum überführt werden.

Zur Finanzierung des Zwischenlagerbetriebs

Wie das BMUB weiter mitteilte, liegt die Finanzierung des Zwischenlagerbetriebs (einschließlich ihrer Errichtung) bislang bei den Betreibern (bisher die GNS). Sie werde gemäß dem Standortauswahlgesetz ab 1. Juli 2017 vollständig durch den Fonds zu tragen sein, sobald die dort im Einzelnen genannten Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dazu gehört u.a., dass die bislang von den Abfallverursachern hierfür gebildeten Rückstellungen auf den Fonds übertragen werden.

In besagtem Gesetz ist geregelt, dass die Zwischenlager mit schwach- und mittelaktivem Atommül erst später an die BGZ übergehen. Wie das BMUB auf eine wnet-Anfrage jetzt mitteilte, gehen zum 1. August die Genehmigungen und das Personal an den Zwischenlager-Standorten Gorleben und Ahaus nach dem Gesetz durch gesellschaftsrechtliche Übertragung, d.h. im Zuge der Übertragung der BGZ, in Bundeseigentum über.  

Die Standortzwischenlager an den AKWs (z.B. Gundremmingen, Grafenrheinfeld) werden von den jetzigen Betreibern zum 1. Januar 2019 unentgeltlich an die BGZ übergeben. Die anderen Abfalllager mit schwach- und mittelaktivem Müll gehen zum 1. Januar 2020 - ebenfalls unentgeltlich - an die BGZ über.

Foto: Blick auf das Zwischenlager (linke Seite) und der betriebsbereiten Pilotkonditionierungsanlage, deren Genehmigung immer noch nicht aufgehoben worden ist.




2017-05-11 ; von asb (autor),
in 29475 Gorleben, Deutschland

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