Mit insgesamt 20 Neuinfektionen in sieben Tagen wird Lüchow-Dannenberg ab Samstag ebenfalls als "gelbe" Zone geführt. Das bedeutet verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Ab morgen gehört der Landkreis Lüchow-Dannenberg auch zu den Regionen, in denen verschärfte Kontaktbeschränkungen gelten.
Noch (Freitag) steht die sogenannte Inzidenz-Ampel (Erläuterung siehe unten) auf "Grün", aber in der Nacht zu Samstag wird das Robert-Koch-Institut sie auf „Gelb“ stellen, da Lüchow-Dannenberg am Freitag den kritischen Wert von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen überschritten hat. Das bedeutet, dass der Landkreis nach der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung , die seit Freitag (23.10.) gilt, verschärfte Kontaktbeschränkungen anordnen muss.
DIE NEUEN REGELUNGEN
Mund-Nasen-Bedeckung auch unter freiem Himmel
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass das
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen geschlossenen Räumen vorgeschrieben ist. Für „gelbe“ Regionen mit einem starken
Infektionsgeschehen gilt
zudem ab Samstag die Empfehlung, Mund und Nase auch unter freiem Himmel
zu bedecken, jedenfalls überall dort, wo Menschen länger oder enger
zusammenkommen.
Bei mehr als 50 Neuinfektionen (in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner/"Rote" Ampel) wird
dies zur Pflicht.
Private Zusammenkünfte und Feiern
Grundsätzlich gilt: Mindestabstand einhalten – es sei denn, es handelt
sich um Angehörige. Für private Feiern und Treffen dürfen in Lüchow-Dannenberg ab Samstag maximal 15 Personen zusammenkommen. Dies gilt auch
für Treffen unter freiem Himmel wie beispielsweise
im eigenen Garten.
Strengere Regelungen drohen bei mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen ("Rote" Ampel): Dann sind nur noch Zusammentreffen von bis zu zehn Personen zulässig, die aus maximal zwei Haushalten kommen dürfen – es sei denn, es handelt sich um Angehörige.
Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum oder gastronomischen Betrieben
Im öffentlichen Raum dürfen unter
freiem Himmel maximal 25 Menschen zusammenkommen. Weitere Verschärfungen gelten, sollte die Inzidenz-Ampel auf „Rot“ springen.
Veranstaltungen
Veranstaltungen, bei denen das Publikum sitzt, sind auf 100 Gäste beschränkt. Im "Gelben" Stadium kann die zuständige Behörde auf der Basis des jeweiligen
Hygienekonzepts Ausnahmen zulassen.
In „roten“ Regionen sind Veranstaltungen mit sitzendem Publikum grundsätzlich auf
maximal 100 Gäste beschränkt.
Sperrzeiten
Für
Lüchow-Dannenberg als „gelbe“ Region gilt schon jetzt eine Sperrzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens. Die Mitteilung des Gesundheitsamtes hierzu ist etwas diffus, deswegen hier der Originaltext der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung: "Für einen Gastronomiebetrieb im Sinne des § 1 Abs. 3 NGastG beginnt eine Sperrzeit um 23.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem oder in der der Gastronomiebetrieb liegt, die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 35 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt. ..." In begründeten Ausnahmefällen kann der Landkreis abweichende Regelungen treffen.
Akut erkrankt sind derzeit 20 Personen:
Am Freitag meldete das Gesundheitsamt sechs Neuinfektionen. Dabei handelt es sich um
Kontaktpersonen, die sich bereits in Quarantäne befunden hatten.
Mit 20 Neuinfektionen in sieben Tagen hat Lüchow-Dannenberg eine Inzidenz von 41,6 erreicht - die Grenze von grüner zu gelber Ampel liegt bei 35.
INZIDENZ-AMPEL
Rot,
Gelb und Grün: Mit diesen drei Farben veranschaulicht die „Inzidenz-Ampel“ des Landes Niedersachsen seit Kurzem den Ernst der Corona-Lage in den niedersächsischen Landkreisen. „Gelb“ steht für ein starkes, „Rot“ für ein starkes bis eskalierendes
Infektionsgeschehen. Grundlage für die Einstufung ist die Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz).
Der durschnittliche Inzidenzwert in Niedersachsen liegt derzeit bei 45,3.
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