Das Landgericht in Lüneburg befand, dass der ehemalige Richter schuldig ist - wegen Bestechlichkeit, versuchter Nötigung und des Verrats von
Dienstgeheimnissen in mindestens 15 Fällen. In seiner Amtszeit als Referatsleiter am
niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt hatte Jörg L. - wie er im Januar gestanden hatte - an leistungsschwache StudentInnen Examenslösungen gegen Geld aber auch sexuelle Dienstleistungen abgegeben.
In der vergangenen Woche hatte die Verteidigung noch gefordert, den Angeklagten lediglich 11 Monate ins Gefängnis zu schicken - das hätte dem ehemaligen Richter die Möglichkeit gelassen, weiter als Rechtsanwalt zu arbeiten. Doch in ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft eine
Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gefordert. Das Landgericht blieb nun nur knapp unter dem antrag der Staatsanwaltschaft.
Eine Woche hat Jörg L. nun Zeit, gegen das Urteil Revision einzulegen, bevor es rechtskräftig wird.