Thema: tierschutz

Samtgemeinde Gartow: Kastrationspflicht für Katzen

Auch in der Samtgemeinde müssen demnächst alle Katzen, die Freilauf haben, kastriert, gechipt und registriert werden. Eine entsprechende Verordnung beschloss der Samtgemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag Abend.

In manchen Dörfern könnte man meinen, sie werden überwiegend von Katzen bewohnt. Da gibt es so manche Straßenkreuzung, die in der Dämmerung von über einem Dutzend Katzen bevölkert wird - oft weiß niemand, woher die Katzen kommen. Diese "frei lebenden" Katzen wurden von ihren ehemaligen Besitzern ausgesetzt oder zurück gelassen oder sie sind schlicht vernachlässigt. Sie strolchen durch die Gärten, versorgen sich dort, wo es etwas zu holen gibt und vor allem: sie vermehren sich unkontrolliert. Spätestens dieser Nachwuchs hat dann endgültig den Bezug zur menschlichen Obhut verloren. Die Katzen verwildern immer mehr, hungern, frieren und werden oft krank.

"Alle Appelle an die Katzenbesitzer, ihre Katzen sterilisieren bzw. kastrieren zu lassen, nutzten bisher nichts," war am Dienstag auf dem Samtgemeinderat zu hören. Ehrenamtliche der Tierhilfe Wendland und der Katzenhilfe haben in den letzten Jahren versucht, wenigstens das schlimmste Elend zu verhindern: sie lockten Katzen an Futterplätze, sammelten sie ein, pflegten kranke Tiere und sorgten für Kastration. Doch die Pflegeplätze für Katzen platzen aus allen Nähten, die Tierschutzorganisationen sind zunehmend überfordert mit der Situation. 

"Wir sind spät dran mit unserer Verordnung," betonte Ratsmitglied Mathias Gallei unter Verweis auf andere Samtgemeinden, die entsprechende Verordnungen längst erlassen haben. So haben die Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow Kastrationsverordnungen bereits im Sommer erlassen. 

Ab 1. Januar gilt auch in und um Gartow Kastrationspflicht

Es brauchte die vehemente Forderung aus dem zahlreich vertretenen Bürgerpublikum, "endlich die Kastration vorzuschreiben", nicht, um den Rat zu veranlassen, einstimmig die "Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Gartow" zu beschliessen.

Nun müssen ab dem 1. Januar 2015 alle KatzenhalterInnen, "die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung" zu bewegen, ihre Katze/n von einem Tierarzt kastrieren und mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. Zusätzlich besteht mit der Kennzeichnung die Verpflichtung, die Katze/n registrieren zu lassen - z.B. bei Tasso oder dem Deutschen Haustierregister. Beide Registrierdatenbanken sind kostenlos.

Die Kastration einer Katze/eines Katers kostet zwar üblicherweise zwischen 80 und 150 Euro, aber Gartows Tierärztin Eva-Maria Tippelskirch appelliert an alle Katzenhalter, die Kastration aus Geldgründen nicht durchführen zu lassen. "Geldsorgen sollten bei einer Kastration keine Rolle spielen," so Tippelskirch. "Nicht nur die Katzenhilfe hilft sowohl beim Einfangen der Tiere als auch bei der Regelung der Kastrationskosten." 

Ausnahmen von der Kastrationspflicht können für die Zucht von Rassekatzen zugelassen werden, sofern "eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird". Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, mit der Samtgemeindeverwaltung (Tel.-Nr. 05846-82-0) Kontakt aufzunehmen, um offene Fragen zu klären. 

Foto / Scott Granneman : so niedlich Katzen sind - wenn sie sich unkontrolliert vermehren, werden sie zur Landplage





2014-12-03 ; von Angelika Blank (autor),
in Gartow, Deutschland

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