Am Donnerstag, dem 9. 12. können Schadstoffe wieder kostenlos abgegeben - dieses Mal allerdings nicht auf der Deponie in Woltersdorf, sondern im Betriebshof an der Altmarkstraße.
Der Termin ist geblieben, aber für die kostenlose Annahme von Sonderabfällen gelten dieses Jahr wegen der Corona-Pandemie besondere Regeln:
- Der Sondermüll muss auf dem Betriebshof der Abfallwirtschaft in der Altmarkstraße abgegeben werden - und zwar von 8.30 bis 12 Uhr und von 12.30 bis 15.30 Uhr.
- Die Anfahrt auf dem Betriebshof ist nur über eine Einbahnstraßenführung zulässig.
- Die Anfahrt zum Betriebshof (Altmarkstraße) kann nur über die Wendlandstraße erfolgen!
- Alle Personen, die Schadstoffe anliefern, dürfen auf dem Betriebshof die Kraftfahrzeuge nur auf Anweisung verlassen.
- Es besteht Maskenpflicht für den gesamten Betriebshof.
- Eine Anlieferung zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist nicht möglich.
- Auf die grundsätzliche Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften wird nochmals hingewiesen.
Die Kreisverwaltung bittet darum, bei der Anlieferung die aufgestellten Hinweisschilder zu beachten, um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten!
Der nächste Termin für die stationäre Schadstoffentsorgung ist am Mittwoch den 3. Februar 2021 geplant. In der Woche vom 19. bis 24. April 2021 ist wieder die mobile Schadstoffentsorgung an den bekannten Annahmestellen geplant.
Eine Übersicht aller Termine für das neue Jahr findet sich auf Seite 54 in der Abfallbroschüre, die zum Jahreswechsel von der Post verteilt wird.
Wasbei der Entsorgung von Schadstoffen zu beachten ist
Privathaushalte Gewerbebetriebe, die Landwirtschaft oder öffentliche Einrichtungen können bis zu einer Menge von 20 kg Schadstoffe gebührenfrei abgeben. Bei Anlieferung größerer Mengen, ist eine vorherige Absprache mit der Abfallberatung zwingend (05841-95123) erforderlich.
Für die Entsorgung von Altöl hat jeder Anlieferer ein Entgelt von 0,86 € je angefangenen Liter zu zahlen. Somit sollte angefallenes Altöl immer dort abgegeben werden, wo das Frischöl gekauft wurde. Der Kassenbon ist als Nachweis beim Kauf aufzuheben, um bei der späteren Abgabe den Kauf belegen zu können.
Bei der Entsorgung von Schadstoffen ist von allen Anlieferern folgendes zu beachten: Schadstoffe sind wenn noch vorhanden, immer in Originalbehältern abzugeben und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Die Behälter mit den Schadstoffen dürfen max. 20 kg wiegen, dürfen die Größe eines 20-Liter-Kanisters nicht überschreiten und müssen fest verschlossen sein. Die Schadstoffe sind immer durch eine Person beim Fachpersonal des Entsorgungsunternehmens abzugeben.
Folgende Schadstoffe können entsorgt werden: (Diese Aufzählung ist nicht vollständig) Farb- und Lackreste, Farbverdünner, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Pilz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Quecksilberthermometer, Entwickler- und Fixierbäder, Batterien und Akkumulatoren, Säuren (z.B. Salzsäure, Schwefelsäure) und Laugen (z.B. Natronlauge), Lösemittel, lösemittelhaltige Klebstoffe und Dichtungsmassen, Verpackungen aus Metall oder Kunststoff mit schadstoffhaltigen Verunreinigungen wie z.B. leere Holzschutzmittelbehälter oder Spraydosen. (Bitte beachten Sie die die Entsorgungshinweise auf den Verpackungen) ölverschmutzte Abfälle, z.B. Putzlappen, Aufsaug- und Filtermaterial, Ölfilter, Bremsflüssigkeit, Laborchemikalien, Ammoniaklösungen sowie Altöl, wenn eine Rückgabe beim Handel nicht möglich ist.