Schweinemast in Klein Heide: Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen

Die nächste Runde in der verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzung für die geplante Schweinehaltungsanlage in der Nähe von Klein Heide ist abgeschlossen. Den Widerspruch des Bauherrn gegen die Ablehnung des Landkreises wies dieser jetzt zurück.

Ende Mai dieses Jahres hatte der Landkreis Lüchow-Dannenberg die immisionsschutzrechtliche Genehmigung versagt, weil das Vorhaben nicht mit nationalem und europäischen Naturschutzrecht vereinbar ist .

Der Bauherr hat die Versagung nicht akzeptiert und Ende Juni Widerspruch erhoben. Diesen hat der Landkreis als unbegründet zurückgewiesen. Im Wesentlichen wurde behauptet , dass ein EU-Vogelschutzgebiet nicht festgesetzt worden wäre. Dies ist aus Sicht des Landkreises rechtlich nicht haltbar. Welche Gebiete als EU-Vogelschutzgebiete gelten, hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz mit Bekanntmachung vom 28.07.2009 erklärt. Darunter befindet sich auch der betroffene Bereich in der Nähe von Klein Heide.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg geht davon aus, dass nun vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben wird.  




2014-07-08 ; von asb (autor), pm (autor),
in Klein Heide, 29451 Dannenberg (Elbe), Deutschland

landwirtschaft  

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