Die nächste
Runde in der verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzung für die geplante
Schweinehaltungsanlage in der Nähe von Klein Heide ist abgeschlossen. Den Widerspruch des Bauherrn gegen die Ablehnung des Landkreises wies dieser jetzt zurück.
Ende Mai dieses Jahres hatte der Landkreis Lüchow-Dannenberg die
immisionsschutzrechtliche Genehmigung versagt, weil das Vorhaben nicht
mit nationalem und europäischen Naturschutzrecht vereinbar ist .
Der Bauherr hat die Versagung nicht akzeptiert und
Ende Juni Widerspruch erhoben. Diesen hat der Landkreis als unbegründet
zurückgewiesen. Im Wesentlichen wurde behauptet , dass ein EU-Vogelschutzgebiet nicht festgesetzt worden wäre. Dies ist aus Sicht des Landkreises rechtlich nicht haltbar. Welche Gebiete als EU-Vogelschutzgebiete gelten, hat das Niedersächsische
Ministerium für Umwelt und Klimaschutz mit Bekanntmachung vom
28.07.2009 erklärt. Darunter befindet sich auch der betroffene Bereich
in der Nähe von Klein Heide.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg geht davon aus, dass nun vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben wird.