Einem 33-jährigen ehemaligen Lüchow-Dannenberger wirft die Staatsanwaltschaft schweren Kindesbrauch, Handel mit kinderpornografischen Schriften und andere Straftaten vor. Am Donnerstag startet der Prozess vor dem Landgericht Lüneburg neu.
Am Donnerstag startet der Prozess gegen den 33-jährigen, dem vorgeworfen wird, im Sommer 2015 den damals 9-jährigen Sohn seiner Freundin mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Der Angeklagte habe, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, in insgesamt zwei Nächten an dem Glied des Geschädigten manipuliert und jenen anlässlich einer weiteren Tat dazu gebracht, sich zusammen mit dem Angeklagten Pornofilme anzusehen und dabei an seinem eigenen Geschlechtsteil zu manipulieren. An zwei weiteren Abenden habe sich der Angeklagte von dem Kind oral befriedigen lassen.
Darüber
hinaus soll sich der Angeklagte, so eine weitere Anklageschrift, kinder- bzw. jugendpornographische Schriften
verschafft und besessen haben. Bei einer Durchsuchung im
September 2015 waren bei dem Angeklagten über 1.100 kinderpornographische bzw. über 50
jugendpornographische Dateien aufgefunden worden. Auerdem habe der Angeklagte mindestens 700 kinder- und jugendpornografische Dateien auf einer einschlägigen Tauschbörse zum Download angeboten. Insgesamt sei es dadurch zu über 27 000 Downloads gekommen, so die Staatsanwaltschaft.
Damit nicht genug: Vom Amtsgericht Dannenberg war der Mann bereits wegen Urkundenfälschung und Betrug verurteilt worden. Da er gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, wird dieser Fall jetzt auch in Lüneburg verhandelt. Hier soll der Angeklagteauf Überweisungsträgern die Unterschrift seines Großvaters gefälscht und dann insgesamt rund 1800 Euro auf des Konto des Sportbogenschützenvereins Wendland überwiesen haben, dessen Gründer und Vorsitzender er damals war.
Darüber hinaus soll der Angeklagte
zwei weitere Betrugstaten zugunsten jenes Sportvereins bzw. dessen
Mitglieder begangen haben, indem er trotz Zahlungsunfähigkeit Waren im
Wert von ca. 3.100 € bestellt und überdies eine Jugendherberge für einen
Betrag von ca. 1.100 € gebucht habe. Für die erfolgte Lieferung bzw.
für den vertragsgemäß gewährten Aufenthalt seien keine Gegenleistungen
erbracht worden. Zuletzt habe der Angeklagte noch eine Urkundenfälschung
verübt, indem er bei einer Grundschule, an der er als AG-Leiter habe
tätig werden wollen, die Kopie eines echten Führungszeugnisses
eingereicht habe, nachdem er auf dem Original eine Vorstrafe getilgt
habe, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
Am Donnerstag um 9.30 Uhr beginnt der Prozess vor der Jugendschutzkammer des Landgericht Lüneburg. Insgesamt sind bis zum Dezember 11 Verhandlungstermine geplant.
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