Wer noch Böller vom letzten Jahr im Keller hat, kann diese auch dieses Jahr an vielen Orten abfeuern. Lediglich die Samtgemeinde Lüchow hat für bestimmte Gebiete ein Böllerverbot erlassen.
Für die meisten werden wohl Wunderkerzen, die einzigen brizzelnden Feuerwerk(chen) sein, die gezündet werden können. Und Kinderfeuerwerk ist auch erlaubt - wie die surrenden Bienchen. Aber die "echten" Raketen und Böller sind auch online nicht erhältlich. Also bleiben nur noch die Reste, die von früher - womöglich - liegengeblieben sind. Außer in bestimmten Gebieten Lüchows dürfen diese abgebrannt werden.
In der Stadt Lüchow ist das Böllern in folgenden Bereichen am ganzen Silvester- und Neujahrstag verboten (auch das Mitführen von Pyrotechnik ist hier untersagt): Drawehner-
Straße über die gesamte Lange Straße, Bergstraße bis hin zur Salzwedeler
Straße. Außerdem: Wallstraße, Junkerstraße,
Theodor-Körner Straße, das Areal um die St. Johannis- Kirche und die
Rosenstraße. werden in der Verbotszone liegen.
Im übrigen Stadtgebiet gilt: das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen generell verboten.
In den Samtgemeinden Gartow und Elbtalaue wird es keine Verbotszonen geben.
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