Thema: soziales

Sozialausschuss: Streit ums Frauenhaus und weniger Geld für Wohnkosten

Am Dienstag tagte der Sozialausschuss des Landkreises. Seine Beschlüsse könnten für HartzIV-Bezieher und die Organisatorinnen des Frauenhauses teilweise bittere Konsequenzen haben ...

STREIT MIT DEM FRAUENHAUS

Bisher bekam das Frauenhaus in Lüchow rund 63.000 Euro vom Landkreis Lüchow-Dannenberg für die Aufnahme und Betreuung von bedrohten Frauen. Nach den Vorstellungen der Landkreis-Verwaltung soll dieser Zuschuss nun auf 55.000 Euro jährlich gekürzt werden. Außerdem soll das Frauenhaus 12.000 Euro überzahlte Gelder aus den Vorjahren zurückzahlen.

Die Macherinnen des Frauenhauses wehren sich sowohl gegen die Kürzung als auch gegen die Rückzahlungsforderung. Nach ihrer Ansicht haben sie alles getan, um mit der Kreisverwaltung im Gespräch zu bleiben und die Sachlage zu klären. Die zuständige Fachdienstleiterin, Susanne Lüth-Küntzel sieht das anders. "Trotz mehrfacher Aufforderung haben die Verantwortlichen des Frauenhauses prüffähige Unterlagen nicht eingereicht und uns bis heute nicht erklärt, warum sie den Zuschuss des Landkreis in der bisherigen Höhe benötigen, obwohl sie mehr Geld für die Integration von Immigranten-Frauen vom Land bekommen," beklagte sich Lüth-Küntzel im Sozialausschuss. Sie empfahl deshalb sowohl die Kürzung des Zuschusses als auch die Rückzahlungsforderung aufrecht zu erhalten. Im Ausschuss erhielten die Frauenhaus-Frauen keine Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzustellen, da Ausschuss-Vorsitzender

Für das Frauenhaus ging die Sitzung für den Moment glimpflich aus. Der Antrag der Verwaltung wurde als "behandelt" (ohne Empfehlung) weiter in den Kreisausschuss geschickt. Die Verantwortlichen haben somit jetzt nochmals eine Chance, mit dem zuständigen Fachdienst die strittigen Fragen zu klären und so womöglich beim nächsten Kreisausschuss, der am 9. September tagt, zu erreichen, dass die Beschlussempfehlung der Verwaltung dort nicht übernommen wird und dem Frauenhaus somit die bisherigen Zuschüsse erhalten bleiben. 

NEUE REGELUNG FÜR KOSTEN DER UNTERKUNFT

Mehrere Gerichtsurteile fordern Landkreis-Verwaltungen dazu auf, schlüssige Konzepte für die Berechnung der Kosten der Unterkunft zu erstellen. "Wir haben nur zwei Möglichkeiten," erläuterte Fachdienstleiterin Susanne Lüth-Küntzel dem Ausschuss die Alternativen. "Entweder wir erhöhten den HartzIV-Beziehern die Unterkunftskosten pauschal um 10 % oder wir entwickeln ein schlüssiges Konzept der Berechnung." Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hatte sich schon vor längerem für letztere Variante entschieden, die den Landkreis allerdings zunächst 30.000 Euro kostete: Das Nürnberger Unternehmen Rödl und Partner wurde damit beauftragt, eben dieses "schlüssige Konzept" für den Landkreis zu entwickeln. 

Am Dienstag stellte nun Johannes Hoeft von Rödl + Partner die Berechnungsgrundlagen vor, die nun vermutlich dazu führen werden, dass ab 1. Oktober für alle neuen HartzIV-Antragsteller andere Werte für die Kosten der Unterkunft angesetzt werden.

Nach "mathematisch-statistischen Grundsätzen" habe man die Zahlen ermittelt, erläuterte Hoeft seine Powerpoint-Präsentation, Berechnungsmethoden, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten sollen. Rödl + Partner wurde unter anderem deswegen ausgewählt, weil sie schon für andere Kommunen ähnliche Konzepte ausgearbeitet haben, die sich "in der Praxis bewährt haben", wie es im Ausschuss hieß. 

Grundsätzlich wurde eines nach dem Vortrag von Hoeft deutlich: für die meisten HartzIV-Bezieher in der Region werden in Zukunft niedrigere Kosten der Unterkunft übernommen als zuvor. Ein 4-Personen-Haushalt in einer 75 - 85 qm großen Wohnung erhält demnächst nur noch 403 Euro Kaltmiete zuerkannt, im Gegensatz zu vorher 490 Euro. Für Single-Haushalte im Gebiet A (Dannenberg/Hitzacker) erhöht sich der Mietsatz allerdings etwas, von zuvor 292 Euro auf neu 305 Euro. In der Region D (Gemeinden längs der Elbe; Gartow, Schnackenburg, Höhbeck) wird sich nichts ändern, hier bleibt der Mietsatz bei 292 Euro.

Für die meisten Gebiete (B = Lüchow/Wustrow; C = Südkreis + Waddeweitz/Küsten) ändert sich wenig. Hier müssen die Bedürftigen Abschläge von 3 bis 9 Euro hinnehmen.

Als Grundlage für die Berechnungen wurden Befragungen bei Wohnungsgesellschaften und stichprobenartig auch bei Privatvermietern über die Miethöhe für Wohnungen mit einfacher Ausstattung herangezogen. Auch die Verfügbarkeit derartiger Wohnungen wurde mit "mathematischer Genauigkeit" berücksichtigt. Demnach stünden nach Ansicht der Gutachter in der Region A mit 116 % mehr als genug Wohnungen zur Verfügung. Am schlechtesten sieht es in den Regionen B + C aus, wo lediglich jeder Zehnte HartzIV-Bezieher die Chance hat, eine angemessene Unterkunft zum Sozialtarif zu beziehen. "Doch die Vorschriften sehen lediglich vor, dass für 5 % der Bedürftigen eine Wohnung zur Verfügung stehen muss," so Hoeft. "Das ist auch in diesen Regionen der Fall." Deswegen kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass in allen vier Lüchow-Dannenberger Regionen genügend Wohnungen zu der neuen Miet-Obergrenze zur Verfügung stehen.

Fachdienstleiterin Susanne Lüth-Küntzel betonte in diesem Zusammenhang, dass niemand zu einem Umzug in eine andere, womöglich günstigere Region gezwungen werden soll. Die neuen Miet-Obergrenzen fänden ab 1. Oktober Anwendung bei den Neu-Antragstellern, denen für ein halbes Jahr eine Übergangszeit eingeräumt würde. "So lange werden die realen Mieten übernommen," so Lüth-Küntzel. 

LAGE DER FLÜCHTLINGE

Der Leiter des Fachdienstes Ordnung, zu dem auch die Ausländerbehörde gehört, wies darauf hin, dass durch die geringe Anzahl von Flüchtlingen in Lüchow-Dannenberg Integrationsmaßnahmen nur sehr schwierig umzusetzen seien. Oft fänden sich für einen Sprachkurs nur Teilnehmer im einstelligen Bereich. Derzeit kämen die Flüchtlinge überwiegend aus dem osteuropäischen Raum wie Kasachstan, Aserbeidschan sowie Mazedonien oder Afghanistan, so Schlenker. 

Von einer zu erwartenden erhöhten Zuweisung von Flüchtlingen in den Landkreis Lüchow-Dannenberg wusste Fachdienstleiter Schlenker nichts. Eine in der Bürgerfragestunde eingebrachte Zahl von 99 zu erwartenden Flüchtlingen konnte er nicht bestätigen. 

TRÄGERKREIS JOBCENTER

Von einer "katastrophalen Situation im Jobcenter" sprach das beratende Mitglied des Sozialausschusses Thomas Pieterek. "Der permanente Zuständigkeitswechsel, die Probleme mit der Umsetzung des SGBII sind den Betroffenen nicht zuzumuten," so Pieterek und fragte nach den Gründen für diesen Zustand. Hermann Klepper (SOLI) betonte, dass es bei aller Kritik nicht um die Menschen im Jobcenter ginge, sondern um das System, welches zu Lasten der Betroffene gehe. 

Genaueres über die Schwierigkeiten der Betroffenen mit dem Lüchower Jobcenter war im Ausschuss nicht zu erfahren. Es ist allerdings bekannt, dass die Mitarbeiter des Jobcenters immer wieder mit der Bearbeitung vor allem der HartzIV-Anträge überfordert sind. Komplizierte Regelungen und unklare Richtlinien führen immer wieder zu Auseinandersetzungen der Betroffenen mit dem Jobcenter, die nicht selten vor den Sozialgerichten landen. Das Problem ist allerdings nicht Lüchow-Dannenberg spezifisch. Regelmäßig beklagen die Sozialgerichtstage, dass die Sozialrichter in Deutschland zu über 50 % nur mit HARTZIV-Streitigkeiten beschäftigt sind.

Sitzungsleiter Günter Voß (CDU) wehrte sich zunächst aus nicht nachvollziehbaren Gründen gegen eine Einladung von Arbeitsamtsleiter Klaus Ratzeburg in den Ausschuss. Nach längerer Diskussion beschloss der Ausschuss jedoch, sowohl Ratzeburg als auch Vertreter des Trägerkreises in den Ausschuss einzuladen, um sich über die Situation im Jobcenter genauer zu informieren.




2013-08-30 ; von Angelika Blank (autor),
in Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland), Deutschland

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