Thema: urteil

Sozialkassen um 16.000 Euro betrogen

Unrechtmäßig "eingefegt" hat ein Reinigungs-Unternehmer aus Lüchow-Dannenberg rund 16.000 Euro Sozialgeld. Dafür ist der Mann jetzt bestraft worden.

Überführt wurde der Unternehmer durch Ermittlungen des Hauptzollamtes Hannover. Wie diese Dienststelle mitteilt, hatte der Mann in den Jahren 2005 bs 2007 in Lüchow-Dannenberg ein Reinigungsunternehmen betrieben. Obwohl er mit der Firma erhebliche Einnahmen erzielte, stellte er bei der Agentur für Arbeit und beim Landkreis mehrfach Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. "Insgesamt betrog er die Behörden dabei um rund 16.000 Euro", heißt es im Bericht des Zollamtes.

Auch in seinem Unternehmen, so das Amt, nahm es der Mann mit seinen Verpflichtungen nicht so genau: Zahlreiche Arbeitnehmer, die er in den Jahren 2004 bis 2007 kurzfristig beschäftigte, meldete er nicht zur Sozialversicherung an. Dadurch verursachte er einen Beitragsschaden von rund 55.000 Euro.

Das Amtsgericht Dannenberg verurteilte den Mann nun zu 4.320 Euro Geldstrafe. Zahlt der Verurteilte nicht, muss er 360 Tage ins Gefängnis. Doch damit nicht genug: Der Mann muss das zu Unrecht erhaltene Sozialgeld zurückzahlen. Auch werden die Sozialkassen die Beiträge, die im Zusammenhang mit den Arbeitnehmern nicht gezahlt wurden, nun nachfordern. Das Urteil ist rechtskräftig.

Symbolfoto: Hagen Jung




2010-04-21 ; von Hagen Jung (autor),

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