Ab Samstag geht endlich wieder Vieles, was monatelang nicht möglich war: Hallenbad, Fitnessstudio, Kontaktsport und auch der Besuch IM Restaurant - alles ohne Testpflicht.
Endlich, endlich werden viele sagen. Denn ab Samstag können Schwimmbäder wieder öffnen, ebenso wie Fitnessstudios und Saunen. Und vielleicht das Wichtigste: die Testpflicht entfällt nun auch bei Veranstaltungen, in der Innengastronomie und beim Sport (der auch wieder ohne Personenbegrenzung als Kontaktsport betrieben werden darf).
Möglich wird das, weil die Inzidenz im Landkreis schon seit vergangener Woche unter 35 liegt. Am Freitag veröffentlichte der Landkreis nun ganz offiziell die neuen Lockerungen. Nach der Niedersächsischen Landesverordnung könnten die Lockerungen allerdings ein kurzes Vergnügen sein. Steigt die Inzidenz wieder über 35, geht es zurück auf die vorherige Stufe. Heißt: wieder mehr Testpflichten, Hallenbäder dicht, Sport begrenzt usw.
„Wir freuen uns alle riesig über die sinkenden Zahlen und neue Freiheiten", sagt Landrat Jürgen Schulz, "die Sehnsucht nach einem unbeschwerteren Alltag ist schon lange groß. Ich bitte dennoch alle Lüchow-DannenbergerInnen, weiterhin vorsichtig zu bleiben." Seine Bitte: Besser draußen treffen als drinnen, Innenräume großzügig und regelmäßig lüften, gerne freiwillig testen lassen – auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. „Denn so können wir Infektionen früh erkennen und eine weitere Verbreitung des Virus verhindern.“
Was
verbindlich bleibt, sind die Kontaktbeschränkungen nach der
„10-aus-3-Regel“: Bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten
dürfen sich treffen.
Das gilt nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch beim Grillen auf
der heimischen Terrasse, bei der Fahrradtour mit der Clique oder der
Hochzeitsfeier im eigenen Garten.
Auch das Abstandwahren und das Tragen
einer OP- oder FFP2-Maske im öffentlichen Bereich bleibt grundsätzlich bestehen.
Die
Maßgabe Abstand zu wahren, Maske zu tragen und sich an die
Hygieneregeln zu halten, gilt im Übrigen auch für bereits Genesene und
Geimpfte. Diese Personengruppe ist allerdings - da wo sie noch besteht - von der Testpflicht
befreit: die Genesenen, sofern ihre Erkrankung nicht mehr als sechs
Monate zurückliegt und Geimpfte mindestens 14 Tage nach der zweiten
Impfung. Sie müssen allerdings ihren Status nachweisen - per Impfausweis oder Genesenenbescheinigung.
Hier die Regeln, die ab Samstag gelten:
Sport
Gute
Nachrichten gibt es insbesondere für die Lüchow-Dannenberger
Sportlerinnen und Sportler. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport entfällt.
Auch die Testpflicht fällt drinnen wie draußen weg. Neben den bereits
geöffneten Sportanlagen und Freibädern dürfen ab Samstag auch
Hallenbäder und Fitnessstudios aufmachen.
Auch Duschen und Umkleiden dürfen wieder genutzt werden. Wie gehabt ist ein Hygienekonzept erforderlich, um unter anderem die Zahl der Personen auf der Basis der räumlichen Kapazitäten zu begrenzen und zu steuern und dafür zu sorgen, dass die Abstände eingehalten werden.
Veranstaltungen
Auch
im Veranstaltungsbereich ist wieder deutlich mehr drin: Veranstaltungen
mit sitzendem Publikum sind drinnen mit bis zu 500 Personen möglich,
bei teilweise stehendem Publikum mit bis zu 100.
Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit stehendem Publikum sind bis
zu 500 Gäste zulässig. Eine Testpflicht gibt es für Veranstaltungen vorerst nicht mehr.
Unverändert gilt: Abstand wahren und Mund und Nase bedecken. Bei sitzenden Veranstaltungen kann die Maske am Sitzplatz abgenommen werden. Für alle Veranstaltungen ist ein Hygienekonzept erforderlich.
Gastronomie
Die Testpflicht entfällt nun auch in der Innengastronomie. Die Maskenpflicht bleibt allerdings bestehen - außer am Sitzplatz. Unverändert ist in der Gastronomie ein Hygienekonzept erforderlich.
Eine Sonderregelung gilt für den Saalbetrieb, also für geschlossene private Feiern in der Gastronomie: Es dürfen bis zu 100 Personen zusammen feiern. Hier haben alle Gäste allerdings ein negatives Testergebnis vorzulegen (die vollständig Geimpften und Genesenen sind befreit; siehe oben) und sofern man nicht gerade sitzt, gilt ebenfalls die Maskenpflicht.
Für das Lüchow-Dannenberger Nachtleben gelten strengere Regeln: Diskos
und Clubs dürfen zwar mit halber Kapazität öffnen, Zutritt bekommt aber nur,
wer ein negatives Testergebnis, eine vollständige
Impfung oder Genesung nachweisen kann. Und: egal, ob Tanzen oder Quatschen (im Stehen): es gilt Maskenpflicht, außer sitzend am Tisch.
Tourismus
Im Beherbergungsbereich bleibt die Testpflicht unabhängig von der Inzidenz vorerst bestehen. Wie gehabt müssen sich die Gäste einmal bei der Anreise und dann zwei mal wöchentlich testen lassen. Dies gilt unverändert nicht nur für Hotels und Pensionen, sondern auch für Ferienwohnungen und Campingplätze. Es ist weiterhin ein Hygienekonzept erforderlich.
Einkaufen und Dienstleistungen
Ob Einzelhandel, Flohmarkt, Friseurladen oder Tattoo-Studio: Alle diese Einrichtungen sind geöffnet und können ohne Test besucht werden. Was bleibt, ist die Maskenpflicht und die Notwendigkeit eines Hygienekonzepts.
Gottesdienste, Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen
Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen können mit einem Hygienekonzept stattfinden. Bis die Besucher ihren Sitzplatz eingenommen haben, gilt die Maskenpflicht.
Bei Hochzeiten, Taufen oder Konfirmationen und Kommunionen gibt es bei der Zeremonie keine Beschränkung der Personenzahl mehr. Es gilt das Abstandsgebot. Bis zum Sitzplatz sind Mund und Nase zu bedecken. Bei der anschließenden Feier sind dagegen die bestehenden Kontaktbeschränkungen zu beachten („10-aus-3-Regel“; siehe oben) – auch wenn die Feier im eigenen Haus oder Garten stattfindet. Größere private Feiern mit bis zu 100 Gästen sind derzeit nur in der Gastronomie möglich.
Zusammentreffen von Kindern
Kinder bis 14 Jahre können sich in einer Gruppe von bis zu 10 Kindern treffen. Es dürfen allerdings nur Erwachsene aus einem Haushalt dabei sein.Image by Tasy Hong from Pixabay