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TelDaFax: Kündigung der Netznutzung angedroht

Die Kündigung des Rahmenvertrages mit TelDaFax durch den Netzbetreibers Enervie Assent Net Work hat den Gerüchten um eine bevorstehende Insolvenz von TelDaFax neuen Auftrieb gegeben. Über ihren Pressesprecher ließ der Energiekonzern jedoch verkünden, dass TelDaFax-Kunden von den Vertragsschwierigkeiten mit Enervie nicht betroffen seien.

 

Leser hatten wnet darauf aufmerksam gemacht, dass Enervie Assent Net Work allen TelDaFax-Kunden dieser Tage mitgeteilt hatte, dass die Lieferverträge mit TelDaFax zum 01.03.2011 aufgelöst sind und sie deswegen keinen Strom mehr von dem Energiekonzern erhalten würden.

Grund genug für uns, eine offizielle Anfrage bei TelDaFax zu stellen. Pressesprecher Thomas Müller antwortete prompt und bestätigte, dass "Enervie Assent Net Work“, ein Netzbetreiber, die Kündigung des Rahmenvertrags mit TelDaFax zum 28. Februar angedroht habe. "Da wir derzeit unsere Systeme umstellen und optimieren, ist es in der Tat zu einer verzögerten Zahlung gekommen", so die Antwort des Pressesprechers. "Inzwischen wurden jedoch alle Zahlungen inklusive einer sechsstelligen Sicherheitsleistung getätigt, so dass wir davon ausgehen, dass mit ENERVIE, vor allem vor dem Hintergrund der langjährigen bestehenden Vertragsbeziehungen eine einvernehmliche Regelung über die Fortführung des Lieferanten-Rahmenvertrags gefunden werden wird. TelDaFax-Kunden sind nicht betroffen."

Das Netz von ENERVIE wird übrigens von TelDaFax auch für Gasdurchleitungen genutzt, wie sich aus der Antwort von Müller ergab. Eine angemeldete oder kurz bevor stehende Insolvenz dementiert das Unternehmen nach wie vor.

Aus Sicht von TelDaFax bedeutet die Kündigung eines solchen "Rahmenvertrages" nicht automatisch eine Verweigerung des Netzzugangs. "Der in § 20 Abs. 1 EnWG niedergelegte Anspruch auf Netzzugang ist ein gesetzlicher Anspruch und wird durch einen Lieferantenrahmenvertrag lediglich ausgestaltet," heißt es in einer wnet zugegangenen Erklärung. "Bei der Vorschrift des § 20 EnWG über den diskriminierungsfreien Netzzugang handelt es sich um eine der Schlüsselregelungen des Gesetzes, die insbesondere der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas dient."

Eine Verweigerung des Netzzuganges setzt nach Ansicht von TelDaFax voraus, dass ENERVIE nachweisen könnte, dass die „Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen“ nicht möglich oder nicht zumutbar sei. "Eine Unzumutbarkeit der Gewährung des Netzzugangs kann bei einem ausgeglichenen Vertragskonto aber nicht vorliegen," so die Rechtsmeinung des Konzerns.

Sollte ENERVIE bei seiner Kündigung bleiben, so sieht TelDaFax darin die Gleichheit im Wettbewerb verletzt. Im EnergieWirtschafts-Gesetz ist vorgeschrieben, dass ein "unverfälschter Wettbewerb" sichergestellt werden muss.

Die weitere Erklärung von TelDaFax lässt den Verdacht aufkommen, dass auf dem Rücken der Kunden womöglich ein Wettbewerbskrieg ausgetragen werden soll - wobei bis jetzt nicht entschieden ist, wer hier Akteur und wer Opfer ist: "Da bei Verweigerung des Netzzugangs die TelDaFax-Kunden in die wesentliche teurere Grundversorgung fallen würden, ist das Ziel eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs insbesondere vor dem Hintergrund verletzt, dass die ENERVIE über ihre Gruppe (z.B. Stadtwerke Lüdenscheid und Mark-E) im eigenen Verteilnetzgebiet zugleich auch Energieprodukte vertreibt. Eine Verweigerung des Netzzugangs kommt damit einer umfassenden Kundenrückgewinnungsaktion gleich, wurden doch die TelDaFax-Kunden vor dem Start des Wettbewerbs im Energiemarkt von den Stadtwerken Lüdenscheid versorgt."

Von ENERVIE war am Freitag Abend keine Stellungnahme mehr zu diesem Vorwurf zu bekommen....

PS: nach aktuellen Medienberichten hat die Bundesnetzagentur wegen der kürzlich geänderten Zahlungsbedingungen (Abkeher vom Lastschriftverfahren) und Tausenden Kundenbeschwerden gegen TelDaFax ein Prüfungsverfahren eingeleitet ...




2011-02-11 ; von Angelika Blank (autor),

teldafax   strom   gas   energie  

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