Teplingen: Masthähnchenstall geht ins Genehmigungsverfahren

Nachdem kürzlich das Beteiligungsverfahren für einen Schweinemaststall in Klein Heide neu eröffnet wurde, ging dieser Tage der Antrag auf Genehmigung eines Hähnchenmaststalls in Teplingen ein. Für diesen Antrag wird nach Mitteilung der Kreisverwaltung allerdings kein öffentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt.

 

Der Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist Ende August in der Kreisverwaltung eingegangen. Geplant ist die Errichtung eines Stallgebäude für nicht ganz 40.000 Masthähnchen nordöstlich von Teplingen in der Gemarkung Lübbow. Doch anders als beim Schweinemaststall in Klein Heide, muss nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen hierfür die Öffentlichkeit nicht beteiligt werden. "Nach den §§ 4 und 19 Bundes-Immissions-Schutzgesetz muss bei Mastgeflügel ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erst ab 40 000 Tierplätzen und mehr durchgeführt werden", so Manfred Haacke, Fachdienstleiter Bauordnung, Immissionsschutz und Denkmalpflege. Bei Schweinen dagegen, die in der Mast 30 kg oder mehr Lebendgewicht erreichen, muss ein Beteiligungsverfahren bereits bei 2000 Tierplätzen durchgefhrt werden.

Wie die Kreisverwaltung mitteilte, wird nun zunächst unter Beteiligung zahlreicher Fachbehörden die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geprüft. Die Gemeinde Lübbow ist gefordert, eine Entscheidung zu bauplanungsrechtlichen Einvernehmen zu treffen.

 

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2010-09-06 ; von Angelika Blank (autor),

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