Von der BI falsch zitiert sieht sich Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit - weshalb das BfE nun Klage auf Richtigstellung eingereicht hat.
Der Formulierungsstreit zwischen dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) ist nun eskaliert: das BfE reichte vor dem Landgericht Hamburg Klage auf Richtigstellung ein. Die BI habe zwar eine Unterlassungserklärung unterschrieben, aber das umstrittene Zitat der Äußerungen des BfE-Chefs nie richtiggestellt, so das BfE.
Hintergrund der Klage ist
ein Streit um Aussagen des Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische
Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, zur Sicherheit atomarer Zwischenlager
über die ursprünglich genehmigte Betriebsdauer von 40 Jahren hinaus.
Aus Sicht der BI habe König auf einer Tagung - und danach mehrfach auch gegenüber verschiedenen Medien - geäußert, dass von den Castorbehältern im Zwischenlager auch längerfristig keine Gefahr ausgehe.
Auch in einer aktuellen Pressemitteilung wiederholt die BI indirekt ihre Sichtweise und zitiert die Onlineausgabe der Lübecker Nachrichten (Artikel vom
04.05.2018, „Atommüll verbleibt länger“) wie folgt: „BfE-Präsident König
betonte […], dass bei einer längeren Lagerung der Castoren im Zwischenlager
grundsätzlich keine Gefahr von den Behältern ausgehe. Die Beschränkung der
Betriebsgenehmigung auf 40 Jahre sei damals nicht durch die Sicherheit
begründet worden, sondern politischer Wille, um keine „verkappten
Endlager“ zu schaffen“.
BfE: Keine Aussage zur Sicherheit der Castorbehälter
Dass BfE-Präsident Wolfram König sich derart zur Sicherheit von Castorbehältern geäußert haben soll, ist für das BfE eine Unterstellung. "Falschaussagen zu Sicherheitsprüfungen, die den Kern der Arbeit des BfE beschädigen, darf und kann das BfE nicht unwidersprochen stehen lassen," heißt es in einem Statement der Bundesbehörde zum Grund für die Klageeinreichung.
Die Bürgerinitiative habe dem Präsidenten des BfE eine Feststellung zur Sicherheit der Zwischenlager über den genehmigten Zeitraum hinaus unterstellt. Mit dieser Falschaussage habe sie (die BI) einen Experten auf Bundesebene konfrontiert. "Mit der Antwort des Experten, die die Bürgerinitiative auch nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung in den Publikationen
nicht geschwärzt hat, soll offenbar weiterhin der Eindruck erweckt werden, die unterstellte Aussage habe es gegeben. Eine unvoreingenommene Bewertung der atomrechtlichen Anträge, die auch von den Bürgerinitiativen gefordert wird, ist die Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit behördlichen Handelns," heißt es in der BfE-Mitteilung weiter. Das BfE habe der Bürgerinitiative mehrfach und jenseits des Rechtswegs die Möglichkeit gegeben, die Sachlage richtig zu stellen. Leider sei dies nicht angenommen worden, sodass die presserechtliche Klärung notwendig geworden sei.
Für BI-Sprecher Wolfgang
Ehmke ist die Klage ein Affront: „Die Härte, mit der hier die Bundesbehörde gegen uns als
Bürgerinitiative vorgeht, können wir nur dahingehend deuten, dass man uns
mundtot machen will. Schließlich sind wir am Standort Gorleben doppelt
betroffen und gefordert: Gorleben ist Zwischenlagerstandort und immer noch ein
Favorit, wenn es um die Festlegung auf einen Endlagerstandort geht.“
Foto | Michaela Mügge: Damals waren sie beide noch in anderen Positionen: Peter Altmaier (li.) war Bundesumweltminister, Wolfram König (re.) Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz. Gemeinsam besichtigten sie 2012 das ASSE-Bergwerk.