Vereinfachte Regeln beim Jobcenter

Um Arbeitslosen und Selbständige zu unterstützen, werden die Jobcenter bis auf Weiteres mit vereinfachten Regeln arbeiten. So können u.a. auch Selbständige nun problemlos Grundsicherung beantragen.

Die erste wichtige Regelung, die bis auf Weiteres gilt: jede hilfebedürftige Person, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen, kann Grundsicherung (Hartz IV) beantragen.

  • Alle Bezieher von Hartz IV, deren Bewilligungszeitraum zwischen dem 31. März und dem 30. August endet, brauchen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Die Leistungen werden so wie im laufenden Bewilligungszeitraum gezahlt, automatisch weiterbewilligt.
  • Neuanträge können per email oder Post beim zustänigen Jobcenter gestellt werden. Die notwendigen Formulare und Merkblätter hat die Arbeitsagentur auf ihrer Website online gestellt.
  • Die Vermögensprüfung bei Neuanträgen entfällt ab dem 01.03.2020 bis einschließlich zum 30.06. 2020 für die ersten 6 Monate, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist.
  • Außerdem muss bei Neuanträgen nur noch das Einkommen des letzten Monats und nicht mehr des letzten halben Jahres nachgewiesen werden.
  • Ausgaben für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Weitere Informationen und Regelungen sind auf der Internetseite der Arbeitsagentur nachzulesen. 

Grafik: Logo der Arbeitsagentur für Arbeit


 


2020-04-06 ; von asb (text),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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