Der Atomausstieg 2011 war rechtens - allerdings müssen die Konzerne für Nutzungsausfall entschädigt werden. So urteilte das Verfassungsgericht am Dienstag. Die geforderten Milliardenbeträge
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den 2011 von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg als "grundsätzlich rechtmäßig" erklärt. Allerdings fehlt dem Gericht eine fehlende Ausgleichsregelung moniert. Nun muss die Bundesregierung bis Juni 2018 nachbessern.
Die erhofften mehrfach millionenschweren Ausgleichszahlungen werden die Energiekonzerne allerdings nicht einfahren können. Das Gericht machte zwar keine Aussagen zur Höhe und Art des Ausgleichs, schränkte aber Zeitraum und Grund eng ein. Laut Handelsblatt muss der Bund "die Konzerne nur für jene Strommengen entschädigen, die
ihnen beim ersten Atomausstieg 2002 zugesichert worden waren – und die
sie jetzt nicht mehr produzieren können. Dagegen steht den Konzernen
kein Ausgleich für die Strommengen zu, die den Konzernen erst im Herbst
2010 bei der Revision des Atomausstiegs zusätzlich gewährt wurden. Sie
können lediglich eine Entschädigung einfordern, falls sie in den wenigen
Monaten zwischen Revision und neuem Gesetz Investitionen getätigt
haben," heißt es in dem Wirtschaftsmagazin.
Im Deutschlandradio wurde das Urteil als positiv bewertet, denn: "bei Hochrisikotechnologien liegt alles in der
Hand der Gesetzgeber - aber es gibt ihr nicht das Recht, eratische
Entscheidungen zu treffen," so DRadio-Korrespondtin Gundula Geuther. Nach Geuthers Einschätzung muss der Bund den Ausgleich nicht einmal in Euro und Cent zahlen, sondern kann auch Sachleistungen in die Waagschale geben. Der Rest ist dann Sache von Verhandlungen.
Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt bewertet das Urteil ebenfalls als grundsätzlich positiv. "Statt der geforderten 19 Milliarden Euro werden die AKW-Betreiber nur
einen dreistelligen Millionenbetrag als Entschädigung für den
Atomausstieg erhalten. Karlsruhe hat die Klagen der Stromkonzerne zum
großen Teil abgewiesen," so Stay.