Thema: castor

Beschwerde gegen Verhaftung von Aktivistin

Die Betroffene Cecile L. soll laut Richterbeschluss in Haft bleiben, bis der Atommüllzug Dannenberg erreicht, maximal bis Montag, 24 Uhr.

Der richterliche Beschluss zur Ingewahrsamnahme bezeichnet die Umweltschützerin als „amtsbekannte renitente Betroffene“ und begründet so ihr „Gefährdungspotential“. Der Richter zieht darüber hinaus einen Pressebericht über Cecile L. heran, der ihren „kompromisslosen Protestwillen“ dokumentiere und stellt zur Begründung der drastischen Maßnahme fest, „dass der Castorwiderstand über ein gut funktionierendes Netzwerk verfügt“.

„Hier wird aus einem Gespräch mit der Presse eine Sonderstellung der Aktivistin konstruiert. Die vorbeugende Ingewahrsamnahme einer Umweltschützerin aufgrund des bloßen Verdachts, sie könnte weiter gegen die gefährlichen Atomtransporte protestieren, ist ein Skandal und durch nichts zu rechtfertigen“, so Dirk Seifert, Sprecher von ROBIN WOOD.
Damit werde jede Form des Protestes kriminalisiert und noch dazu die Sanktion vorweg genommen.

„Offenbar soll so versucht werden, den Widerstand gegen die sinnlosen und gefährlichen Atomtransporte einzuschüchtern. Menschen, die ihre Grundrechte in Anspruch nehmen, werden seit Jahren systematisch kriminalisiert,“ so Stefanie Miczka von ROBIN WOOD Lüneburg.

Der Anwalt von Cecile L. hat gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt.
Eine erneute Verhandlung über diesen Freiheitsentzug findet heute im Laufe des Tages statt. Cecile L. ist in Lüneburg inhaftiert und soll in die JVA Braunschweig verlegt werden.

Hinweis:
Nach Paragraph 18, Absatz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) können Verwaltungsbehörden und Polizei Personen in Gewahrsam nehmen, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit zu verhindern.




2008-11-07 ; von asb (autor),

castor   knast  

Kommentare

    Sie müssen registriert und angemeldet sein um einen Kommentar schreiben zu können