In den Herbst- und Wintermonaten rasten in den Elbtalauen wieder zahlreiche Wildvögel wie z.B. Wildgänse auf ihrer Durchreise zu ihren Winterquartieren. Diese Vögel können die Geflügelpest, die umgangssprachlich als Vogelgrippe bezeichnet wird, mitbringen. Dieser Tage informierte das Veterinäramt im Landkreis darüber, was Geflügelhalter zu beachten haben.
In der Geflügelpestverordnung ist geregelt, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen um zu verhindern, dass die Geflügelpest eingeschleppt wird. Geflügelhalter sind aufgefordert, diese Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. So muss z.B. verhindert werden, dass Geflügel in Kontakt mit Wildvögeln kommt. Auch muss eine ausreichende Schadnagerbekämpung erfolgen und ein Bestands- und Personenregister geführt werden. Neben der Geflügelpestverordnung gilt die Niedersächsische Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest. In Lüchow-Dannenberg darf bis auf einen ca. 3 km breiten Gürtel entlang der Elbe Geflügel im Freiland gehalten werden. Diese Regelung wird derzeit geprüft und könnte geändert werden. Hierüber wird das Veterinäramt über die Medien informieren.
Über die Geflügelpest
Die Geflügelpest wird durch Influenza-Viren (Grippe-Viren) verursacht. Sie kann in einer stark ansteckenden Form (HPAI) oder in einer schwach ansteckenden Form (LPAI) auftreten. Meist nimmt die stark ansteckende Art einen schweren Verlauf. Viele Vögel sterben an dieser Form der Geflügelpest. Wie alle Geflügelkrankheiten, die durch Influenza-Viren verursacht werden, ist die Geflügelpest eine anzeigepflichtige Tierseuche. Wer Symptome bei Geflügel feststellt, sollte vorrangig Kontakt mit dem Hoftierarzt aufnehmen. Danach ist das Veterinäramt zu informieren.
Welche Symptome zeigen Vögel, wenn sie an der Geflügelpest erkrankt sind? Bei der starken Form der Geflügelpest treten neben Zeichen allgemeiner Schwäche (stumpfes, struppiges Federkleid) hohes Fieber, eine erschwerte Atmung mit geöffnetem Schnabel sowie Ödeme (d.h. Schwellungen aufgrund Flüssigkeitsaufstauung) an Kopf, Hals, Kamm, Kehllappen, Beinen und Füßen, Blauverfärbung von Haut und Schleimhäuten, wässerig-schleimiger und grünlicher Durchfall, neurologische Störungen (sonderbare Haltung des Kopfes, Störungen der Bewegung) auf. Die Legeleistung sinkt, die Eier sind dünnwandig oder schalenlos. Die Todesrate in infizierten Beständen ist auffallend hoch. Besonders schwer bis hin zum raschen Tod ist der Krankheitsverlauf bei H5N1 regelmäßig bei Hausgeflügel, insbesondere bei Hühnern und Truthühnern, aber auch bei Fasanen, Wachteln und Perlhühnern. Die Symptome treten bei der schwächeren Form der Krankheit nur abgeschwächt auf. Teilweise sind die Tiere sogar symptomlos.
Enten und Wassergeflügel können ein natürliches Reservoir für den Erreger darstellen, d.h. obwohl insbesondere wildlebendes Wassergeflügel den Erreger teils weit verbreitet beherbergt, erkrankt es häufig gar nicht oder nur leicht. Deswegen können Hühner die mit Enten zusammen gehalten werden als so genannte „Sentinelltiere“ (=Zeigetiere) eine ggf. bei den Enten versteckt vorhandene Infektion aufzeigen. Tauben sollen zwar selbst nicht sehr empfänglich für Influenza A /H5N1 sein, es wird aber befürchtet, dass sie die Erreger im Gefieder verbreiten.
Die schwere Form der Geflügelpest (HPAI/H5N1) trat in der EU letztmalig im Frühjahr 2010 auf. Weltweit wurde die Geflügelpest 2011 jedoch in 13 Ländern festgestellt und hat hier große wirtschaftliche Schäden verursacht. Das höchste Risiko den Virus einzuschleppen, besteht bei illegalen Importen von Geflügel und Geflügelprodukten (Nester, Trophäen, Federn) aus diesen Ländern. Die leichte Form der Geflügelpest (LPAI) tritt häufiger in Geflügelbeständen auf und wurde dieses Frühjahr in Ostwestfalen festgestellt. In Einzelfällen sind die Viren in den vergangenen Jahren auch auf Säugetiere, insbesondere Schweine und auf Menschen übertragen worden.
Das Virus kann – geschützt durch feuchtes organisches Material wie Körpersekrete, Kot u.ä. – in Tierställen und insbesondere bei niedrigen Temperaturen einige Wochen überstehen. Nach bisherigen Erkenntnissen sind die Viren aber nicht mehr infektiös, wenn sie Temperaturen über 50°C ausgesetzt wurden, so dass eine Übertragung über durchgegarte Eier oder andere durchgegarte Geflügel- und Fleischprodukte als ausgeschlossen gilt.
Bei Fragen zur Geflügelpest sowie zur Geflügelhaltung und Registrierung der Haltung hilft das Veterinäramt unter der Telefonnummer 05841/120288 gerne weiter.