Thema: waldbrand

Waldbrandgefahr - Überwachung aus der Luft hat begonnen

Am Wochenende ist aufgrund der anhaltenden Trockenheit mit Waldbrandgefahrenstufe 5 zu rechnen. Deswegen hat der Feuerwehr-Flugdienst des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen am Freitag damit begonnen, die Wälder zwischen Harburg und Lüchow-Dannenberg aus der Luft zu überwachen.

Wenn Sie dieser Tage ein kleines rotes Flugzeug erblicken, was womöglich gleich mehrfach ihren Wohnbereich überfliegt, dann haben Sie vielleicht das Flugzeug des Feuerwehr-Flugdienstes Lüneburg gesehen. Hintergrund ist die andauernde Wärme und die zuletzt ausbleibenden größeren Niederschlagsmengen. Die sich weiter abzeichnende Trockenheit lässt die Brandgefahr in Heide-, Moor- und Waldgebieten erheblich ansteigen. Aktuell gilt für das kommende Wochenende voraussichtlich die höchste Waldbrandstufe 5 für große Teile von Nordost-Niedersachsen. Es wird das Flugzeug des Feuerwehr-Flugdienstes vom Standort Lüneburg eingesetzt. Der Feuerwehr-Flugdienst fliegt üblicherweise in der Zeit von 12-19 Uhr.

Dabei legt er in der Regel drei Runden zurück, die weite Bereiche der Landkreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Soltau-Fallingbostel und Harburg abdecken. Neben dem Piloten sind ein Förster der Niedersächsischen Landesforsten und ein Beobachter der Feuerwehr mit an Bord.

Die Polizeidirektion Lüneburg appelliert aufgrund der hohen Waldbrandgefahr an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an einige grundlegende Regeln der Brandverhütung zu halten:

In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ist es verboten, in Wäldern, Mooren und Heiden offene Feuer zu entzünden oder zu rauchen.

Die Gefahr, die von achtlos aus dem Auto geworfenen Zigarettenkippen oder Glasflaschen ausgeht, wird besonders häufig unterschätzt - oft beginnen Waldbrände vom Straßenrand aus. Es ist auch darauf zu achten, dass Autos mit Katalysatoren nicht über trockenem Gras oder Heide geparkt werden dürfen. Vielfach sind Brände auch durch spielende Kinder entstanden. Erwachsene sollten den Nachwuchs deshalb rechtzeitig über das besondere Risiko aufklären.

Beim Parken am Waldrand müssen generell die Wege und Zufahrten freigehalten werden, um im Notfall den Löschfahrzeugen ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen. Jeder Waldbesucher ist verpflichtet, Waldbrände zu verhüten und zu bekämpfen. Scheint der eigene Löschversuch erfolglos oder von vornherein aussichtslos, so muss umgehend die Polizei, Feuerwehr oder die nächste Forstdienststelle informiert werden. Waldbrände vernichten nicht nur den Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten, sondern auch unseren Erholungsraum. Außerdem sind die finanziellen Schäden oft beträchtlich und bewegen sich alljährlich bundesweit in Millionenhöhe teilt die Polizei mit.

Foto: Mit einer Cessna 182 überwacht die Feuerwehr derzeit die ausgetrockneten Wälder

 




2010-07-02 ; von asb (autor),

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