Mit der Rückkehr der Wölfe in die heimischen Wälder steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wolf angefahren oder anderweitig verletzt wird. Die Polizei hat sich gemeinsam mit Tierärzten auf den Fall der Fälle vorbereitet.
Der Wolf ist eine streng geschützte Art.
Daher unterliegt der Umgang mit einem toten oder verletzten Tier
strengen Rechtsvorgaben. So darf nicht jedermann entscheiden, was mit
dem Tier geschehen darf. Trotzdem sollte jeder wissen, was zu tun ist, wenn ein Wolf angefahren oder sonstwie verletzt wird.
Leicht verletzte Wölfe, die sich noch selbständig und
zügig vom Unfallort entfernen, dürfen nicht verfolgt werden, sie
sollten jedoch dem Landkreis Lüchow-Dannenberg gemeldet werden. Ein
schwerer verletzter Wolf darf nur aufgrund behördlicher Genehmigung
untersucht und behandelt werden. Ein toter Wolf ist der
Naturschutzbehörde zu melden und zu übergeben, so die Hinweise der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis.
Diese hat sich in
Zusammenarbeit mit der Polizei und den praktischen Tierärzten auf den Fall der Fälle vorbereitet. Der Landkreis hat vier Tierärzte amtlich benannt, die einen Wolf
untersuchen und behandeln dürfen, wenn kein Amtstierarzt erreichbar
ist.
Sowohl die Rettungsleitstelle des Landkreises (Tel.: 05841/971540)
als auch die örtliche Polizei ist über die Namen und Kontaktdaten der
Tierärzte informiert, teilt die Kreisverwaltung mit. Das Lüchower Polizeikommissariat hat sich darüber hinaus bereit
erklärt, die erforderlichen Fang- und Transportmaterialien bei sich zu
deponieren. So können die Tierärzte jederzeit auf diese zurückgreifen.
„Wir hoffen, dass ein verletzter Wolf die absolute
Ausnahme bleibt, auf die wir dann allerdings in guter Zusammenarbeit
mehrerer Institutionen schnell reagieren können“, so Amtstierärztin Dr.
Birgit Mennerich-Bunge.
Foto / Landkreis Lüchow-Dannenberg: Bei der Polizei sind solche Fang- und Transportmaterialien gelagert. Im Notfall können sie dort angefordert werden.