Eigentlich sind Hornissen weitaus weniger aggressiv als z.B. Wespen. Aber ein Hornissennest im Garten findet niemand witzig - vor allem dann nicht, wenn die Gartenbesitzer allergisch auf Stiche reagieren. Was also tun, um das Hornissennest wieder loszuwerden?
Sie sind weitaus größer als Wespen oder Bienen, aber sie sind deutlich weniger aggressiv als ihre Artgenossen: Hornissen. Durch ihre Größe und ihr lautes Brummen stehen sie im Verdacht, gefährlich zu sein. Doch wenn Hornissen stechen, dann ist die abgegebene Giftdosis geringer als die einer Honigbiene. Dazu kommt, dass der Stachel von Bienen nach dem Stich in der Haut bleibt und selbsttätig weiter Gift abgibt.
Und nicht nur das: am Kaffeetisch helfen Hornissen, lästige Wesen zu vertreiben. Denn diese sind eine ihrer Lieblingsspeisen.
Doch für Allergiker sind das alles keine Argumente. Bei ihnen kann es bei einem Stich zu heftigen Reaktionen kommen - bis hin zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock. Was also tun, wenn ein Schwarm Hornissen sich im Garten oder Nebengebäuden häuslich einrichtet?
Auch Hornissen sind in ihrem Bestand bedroht, weshalb sie unter Naturschutz stehen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Umsiedlung des Nestes
erlaubt. Diese liegen vor, wenn zum Beispiel ein Hornissennest im unmittelbaren
Wohnungsumfeld angelegt wurde und ein Hausbewohner allergisch gegen die Stiche
der Insekten reagiert.
Die Notwendigkeit der Umsiedlung wird in Lüchow-Dannenberg durch den Hornissenbeauftragten festgestellt. "Damit ist sichergestellt,
dass das Nest auch in Notfällen umgehend umgesiedelt werden darf," so die Auskunft der Kreisverwaltung. Beim Fachdienst 67 (Natur- und Landschaftsschutz) ist dann ein Antrag auf Umsiedlung zu stellen.
Imkermeister Marco Otte aus Beutow hat für den Landkreis Lüchow-Dannenberg das ehrenamtliche Amt des Hornissenbeauftragten übernommen. Wer ein Hornissennest in seinem Garten oder am Haus entdeckt, kann Marco Otte über Handy kontakten. Die Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite des Landkreises im Bereich Natur- und Landschaftschaftsschutz.
Der Hornissenbeauftragte prüft die Situation, schlägt den Betroffenen gegebenenfalls mögliche Lösungen vor
oder stellt die Notwendigkeit der Umsiedlung des Nestes fest. Wer meint, das Nest alleine entfernen zu können, läuft Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen. Denn nach dem BundesNaturschutzGesetz ist die unerlaubte Entfernung oder Umsiedlung eines Hornissennestes eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn Marco Otte nicht zu erreichen ist, steht in dringenden Notfällen am Wochenende auch die Rettungsleitstelle des Landkreises unter der Rufnummer 05841/19222 zur Verfügung.
Foto: Der Ruf der Hornissen ist sehr viel schlechter als ihre wirkliche Gefährlichkeit. Doch für Allergiker können sie lebensbedrohlich werden.