Während in den Schulen strenge Abstandsregeln gelten, sind Schülerbusse hierzulande oft gnadenlos überfüllt. Doch nach Ansicht der Verantwortlichen gelte das Abstandsgebot als nicht durchgängig umsetzbar und sei darum nicht zwingend einzuhalten.
Wer dieser Tage einem Schülerbus begegnet oder in einem mitfährt, wundert sich. Dicht gedrängt sitzen und stehen SchülerInnen im Bus, teilweise sitzen sie auf dem Schoß anderer. Eigentlich ist alles wie immer - hätten wir nicht Corona-Zeiten. Immerhin: jede/r Mitfahrende trägt eine Maske, so wie es die Verordnung vorschreibt.
Es bleibt trotzdem absurd: wenn die gleichen Kinder und Jugendlichen in die Schule kommen, müssen sie sich dort nach strengen Hygieneregeln. Jede Schule hat ihr eigenes Konzept, die Regeln sind also unterschiedlich. Während hier Einbahnstraßen eingerichtet werden, damit sich die Kids auf den Fluren nicht begegnen, werden dort die Klassen verkleinert oder Klassengruppen nur zeitversetzt in die Pause entlassen. Doch im Bus spielt das alles offenbar keine Rolle.
Die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn (LSE) als Verantwortliche für den Schülertransport in Lüchow-Dannenberg und der Landkreis sagen, dass das Abstandsgebot nicht durchgängig umsetzbar ist und darum nicht zwingend eingehalten werden kann, weshalb das Maske tragen im Bus verpflichtend ist und streng kontrolliert wird.
Damit Jede/r die Argumente nachvollziehen kann, veröffentlichen wir hier die vollständige (gemeinsame) Presseerklärung von LSE und Landkreis:
"Die Schülerbeförderung folgt in Lüchow-Dannenberg den Regelungen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung. Demnach hat jede Person in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten – „soweit möglich“ heißt es dort wörtlich (§ 1 Abs. 3). Im Schüler- und Personenverkehr gilt das Abstandsgebot als nicht durchgängig umsetzbar und ist darum nicht zwingend einzuhalten.
Verpflichtend ist für die Fahrgäste dagegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2), nicht nur während der Fahrt, sondern auch an der Haltestelle. Davon befreit sind nur Personen, die ein ärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung nachweisen können.
Durch Aushänge in allen Fahrzeugen und wiederkehrende Durchsagen weist die LSE ihre Fahrgäste auf diese Pflicht hin. Die Busfahrerinnen und Busfahrer prüfen beim Einstieg nicht nur die Gültigkeit der Tickets, sondern auch, ob ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Wo die Maske nur auf Halbmast hängt, weisen die Fahrer auf die notwendige Bedeckung von Mund und Nase hin und ermahnen wo nötig. Dies entspricht den Vorgaben, die die Niedersächsische Corona-Verordnung in § 2 Abs. 5 vorsieht.
Um die Eltern der Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren, bereitet der Landkreis ergänzend aktuell einen Elternbrief vor mit der Bitte, auf die Kinder einzuwirken, die Mund-Nase-Bedeckung im Bus ordnungsgemäß zu tragen. Auch an die hiesigen Schulen wird es die Bitte geben, das Thema im Unterricht zu behandeln.
Schülerinnen und Schüler, die ihre Maske vergessen haben, werden im Übrigen nicht an der Haltestelle stehengelassen: Der Landkreis hat für alle Busse ein Kontingent an Masken für solche „Notfälle“ zur Verfügung gestellt.