Theoretisch profitieren Gemeinden von der Gewerbesteuer bei Windkraftanlagen - aber der Geldregen bleibt aus - egal wie stark der Wind bläst.
Fast unbemerkt hatte der Bundestag die Zersplitterung der Gewerbesteuer im vergangen Jahr beschlossen, die Regelung muss nun von den Finanzämtern umgesetzt werden. Im Verhältnis 70:30 wird die Gewerbesteuer aufgeteilt. 70 Prozent der Einnahmen aus der Gewerbesteuer fliessen an die Gemeinden, auf deren Grund und Boden die Windkraftanlagen stehen. 30 Prozent gehen an die Kommune, in der die Firma ihren Sitz hat. Bislang waren dies 100 Prozent.
Wie hoch die Gewerbesteuer ist, hängt von den einzelnen Gemeinden ab - diese legen den Hebesatz fest. Doch egal wie dieser aussieht, Geld ist vorerst nicht von den Windkraftanlagen zu erwarten, sagt ein Kämmerer im Raum Lüneburg. Grund dafür: Die meisten Anlagen sind noch nicht abgeschrieben und fahren noch keine Gewinne ein - also auch keine Gewerbesteuer.
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Foto: Gerhard Ziegler/bilderbeute.de