Um der Windkraftnutzung mehr Raum zu verschaffen, soll der Landkreis Lüchow-Dannenberg ein neues regionales Raumordnungsprogramm aufstellen. Doch wenn der Kreistag nächste Woche die eingereichten Anträge der Gruppe X beschließt, dürfte es kaum neue Windkraftanlagen im Kreis geben - befürchtet die Verwaltung.
Bereits im Oktober 2012 beschloss die Landesregierung ein neues Landesraumordnungs-Programm. Darin wurden auch den Landkreisen und Kommunen Hausaufgaben ins Arbeitsbuch geschrieben. So sollen diese "für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete oder Eignungsgebiete Windenergienutzung festlegen".
Sah es bis jetzt so aus, als würde die Gruppe X den Ausbau der Windenergienutzung unbeschränkt unterstützen, kam es im Fachausschuss zu einer Kehrtwende: Die Gruppe X legte Beschlussvorlagen vor, die nach Ansicht der Verwaltung einen weiteren Ausbau der Windkraft in Lüchow-Dannenberg fast vollständig verhindern würden. Martin Donat, GLW-Kreistagsabgeordneter sieht das jedoch anders: "Mit unserem Antrag wollen wir lediglich erreichen, dass es zu einer Planung kommt, die nicht bestimmte Bereiche des Landkreises überproportional mit Windkraftanlagen belastet. Dabei können nach Donats Ansicht größere Abstandsregelungen und eine ganzheitliche Planung der Windkraftstnadorte beitragen. "Vor allem wollen wir aber auch, dass die bestehenden Windkraftanlagen Bestandsschutz erhalten und dort die Repoweringmöglichkeit erhalten wird," so Donat. Ob das "Repowering" (die Verstärkung von Anlagen am gleichen Standort) unter den neuen Bedingungen tatsächlich möglich ist, wird von der Verwaltung bezweifelt.
Die Gruppe X fordert Abstandsregelungen, die - nach Einschätzung aus der Kreisverwaltung - vermutlich dazu führen, dass nur einige wenige neue Windkraftstandorte übrig bleiben, so zum Beispiel in Prezelle, bei Woltersdorf und im Lemgow. Bei der Forderung der neuen Abstände (+ 1000 m in Siedlungsbereichen mit Wohnnutzung und Gemeinbedarfsflächen; + 600 m bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich; + 400 m von Gewerbeansiedlungen) orientiert sich die Gruppe X an Werten, die kürzlich der Niedersächsische Landkreistag beschlossen hatte.
Die Verwaltung befürchtet nun, dass das Land dem Landkreis eine sogenannte "Verhinderungsplanung" unterstellt, sollte der Kreistag nächste Woche tatsächlich dem Antrag der Gruppe X folgen. Außerdem, so Regionalplaner Joachim Schwarz, könnten Firmen Einzelanträge stellen, so dass es zu einem unerwünschten Wildwuchs von Einzelanlagen kommen könnte.
Die Gruppe X teilt diese Bedenken nicht. Im Fachausschuss gab es am Mittwoch jedenfalls schon mehrheitliche Zustimmung zu diesem Antrag - auch die CDU-Vertreter stimmten dort zu.
Was im Sinne des Landesraumordnungs-Programms tatsächlich als "substanziell zu schaffender Raum" bleibt unterdessen umstritten. Im September 2010 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass anhand eines abstrakten Mindestmaßes nicht beurteilt werden kann, ob die Grenze zur Verhinderungsplanung überschritten ist. Dies könne erst nach "Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden", so das Gericht.
Mit dem Beschluss des Kreistages am nächsten Donnerstag dürfte deshalb das letzte Wort über die Windenergieplanung im Landkreis Lüchow-Dannenberg noch nicht gesprochen sein. Die potenziellen Betreiber von weiteren Windkraftanlagen bzw. den an Repowering Interessierten müssen also weiter Geduld aufbringen, bevor ihre Pläne genehmigt werden können.