Ab sofort gibt es in Dannenberg einen freien Internetzugang. Die Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden richtete diese Möglichkeit, per WLAN ins Internet zu gehen, in ihrem Regionalbüro ein.
Das Regionalbüro
Dannenberg der grünen Bundestagsabgeordneten Julia Verlinden ist ab
sofort mit freiem WLAN ausgestattet. In Kooperation mit Freifunk
Lüneburg e.V. wurde ein Router aufgestellt, der jetzt rund um die
Uhr Interessierten den kostenlosen und freien Zugang zum weltweiten
Netz ermöglicht. Damit steht im Umkreis von rund 50 m ein freier WLAN-Zugang zur Verfügung. Nicht nur das benachbarte Flüchtlingscafé wird sich über diese neue Möglichkeit freuen.
Julia Verlinden betont: „Gerade jetzt, wo die Dannenberger Innenstadt auch von vielen Geflüchteten besucht wird, stellt die Möglichkeit kostenlos auf das Internet zugreifen zu können, eine große Erleichterung dar. Ich unterstütze die Freifunk-Initiative, bei der jeder mitmachen kann. Mit einem Freifunk-Router auf der eigenen Fensterbank, im eigenen Geschäft oder Cafe kann jede und jeder bei den freien Netzen für alle Bürgerinnen und Bürger mitmachen und so Alternativen zu kommerziellen Hot Spots aufbauen helfen.“
Mit der Unterstützung von Freifunk Lüneburg wird daher jetzt ein Freifunk-Gerät im Büro in der Marschtorstr. 57 installiert. Freifunk Lüneburg hat bereits mehr als 100 Geräte, die preisgünstig erhältlich sind, programmiert und insbesondere in Lüneburg eingesetzt. Bei einer durchschnittlichen Reichweite von 50 m ergibt dies schon ein recht dichtes Netz. Verlinden empfiehlt die Nachahmung verstärkt auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
HINTERGRUND
Seit Jahren fordern Freifunk-Verein in der ganzen Republik die Aufhebung des Haftungsrisikos für Anbieter von freien WLAN-Punkten. Im September 2015 wurde das Telemediengesetz dann geändert. Seitdem ist das Haftungsrisiko zwar grundsätzlich aufgehoben, die WLAN-Betreiber müssen allerdings bestimmte Spielregeln einhalten.
Ein WLAN-Betreiber muss demnach zwei Dinge beachten:
1. Er muss sein
WLAN angemessen gegen den Zugriff von Unberechtigten sichern. Dies kann -
muss aber nicht - durch Verschlüsselung des Routers geschehen. Die
Verschlüsselung kann bereits ab Werk eingestellt sein. Auch andere
Sicherheitsvorkehrungen sind vorstellbar. So können beispielsweise
Nutzer - nach ihrer Zustimmung - registriert werden. Wie er sein WLAN
angemessen sichert, bestimmt der WLAN Betreiber selbst.
2. Der WLAN Betreiber muss sich vom Nutzer zusichern lassen, dass dieser keine Rechtsverletzungen über den WLAN-Anschluss begehen wird. Hierfür reicht beispielsweise, dass der Nutzer auf einer vorgeschalteten Seite den Nutzungsbedingungen mit einem Klick zustimmt.
In der Praxis heißt das für die Betreiber von Internetcafés, dass sie die Nutzer eine Nutzungsvereinbarung unterschreiben lassen, mit der diese erklären, dass sie den WLAN-Zugang nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen. Ein Muster für eine derartige Vereinbarung kann hier! heruntergeladen werden. (Hinweis: diese Muster-Vereinbarung ist nicht von einem Rechtsanwalt erstellt worden. Wer hundertprozentig sicher gehen möchte, dass die Vereinbarung wirklich vor Haftungsansprüchen schützt, sollte sich bei einem Rechtskundigen informieren.)
Weitere Tipps gibt es auch auf der Internetseite erfolgreiche-gastgeber.de
Foto / WLAN-Router können seit der Gesetzesänderung im vergangenen Jahr grundsätzlich auch für öffentliches Internetsurfen eingesetzt werden.