Ebenso wie die im Jahre 2007 beim Wolfsabschuss ertappten Jäger musste sich nun ein Jäger aus der Eifel wegen des Tötens eines Wolfs verantworten - er muss nun eine Geldstrafe von 3500 Euro zahlen.
Erst wenn er ein Tier genau erkannt hat und sicher ist, dass dessen Abschuss erlaubt ist, darf ein Jäger den Abzug von Flinte oder Büchse ziehen. Wer das missachtet, riskiert Strafe. Mit dieser Begründung verurteilte das Amtsgericht Montabaur dieser Tage einen 72-jährigen Rentner, weil er einen Wolf erschossen hatte. Der Fall erinnert an den Wolf, den zwei Jäger 2007 in Gedelitz getötet hatten.
Der Jäger, der sich jetzt in Montabaur verantworten musste, hatte im April 2012 im Westerwald einen Wolf erschossen. Der Strafrichter sah es als erwiesen an, dass der Mann damit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte, weil er den Isegrim „ohne Rechtfertigung“ erschossen hatte. Das Gericht ging davon aus, dass der Wolf zum Zeitpunkt des Geschehens nicht gewildert hatte.
Der Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung angegeben, er habe das Tier als Schäferhund angesehen. Sachverständige belegten nach Ansicht des Gerichts jedoch überzeugend, dass es sich tatsächlich um einen Wolf „aus der sogenannten italienischen Alpenpopulation“ gehandelt hat.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 3500 Euro. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Noch ist das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Foto: Polizei / 2007 wurde dieser Wolf bei Gedelitz erschossen