Erstmals machte sich das neu gegründete Bundesamt für Entsorgungssicherheit in Lüchow-Dannenberg bemerkbar: es genehmigte der ebenfalls neu gegründeten Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung, den Betrieb des Zwischenlagers in Gorleben ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zu übernehmen.
Noch weiß die Öffentlichkeit nicht, wer die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) leiten wird. Ebenso unbekannt sind weitere Details der Zwischenlager-Übernahme durch die Bundesregierung.
Doch offenbar hat die BGZ ihre Arbeit längst aufgenommen: das Bundesamt für Entsorgungssicherheit (BfE) genehmigte den Antrag der BGZ, die Aufbewahrungsgenehmigung von hoch radioaktivem Abfall im Transportbehälterlager Gorleben ohne Umweltverträglichkeitsprüfung auf sie (BGZ) zu übertragen. Der genaue Text findet sich auf den Internetseiten des Bundesamtes. Ähnliche Genehmigungen erteilte das BfE für die Transportbehälterlager Ahaus sowie die Zwischenlager an den AKWs Neckarwestheim und Isar.
Eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Julia Verlinden und weiterer grüner Bundestagsabgeordnete hatte erst kürzlich ergeben, dass die Vertragsdetails für die Übernahme der BGZ längst nicht geklärt sind.
Obwohl die BGZ als Bundesgesellschaft fungieren soll, wurde sie - für viele Fachkundige unverständlich - bereits am 1. März von der bisherigen Zwischenlagerbetreiberin, der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), gegründet. Der Bund spielt in der BGZ zur Zeit keine Rolle. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt damit, dass bis zur Übernahme der Zwischenlager durch den Bund "umfangreiche organisatorische und rechtliche Schritte einzuleiten" seien. "Mit dieser Form der Gründung konnte gewährleistet
werden, dass die zeitliche Ausrichtung des Gesetzes eingehalten wird", heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter.
Was die Klage der GNS gegen die Sicherheitsauflagen des Niedersächsischen Umweltministeriums angeht, so will der Bund "unmittelbar nach Übergang der Gesellschaft auf die Bundesrepublik Deutschland mit dem Land Niedersachsen Gespräche führen mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu dieser Frage zu erzielen".
Hintergrund:
Im Rahmen der Umstrukturierung des gesamten Bereichs "Entsorgung radioaktiver Abfälle" nach dem Standortauswahlgesetz übernimmt das Bundesamt für Entsorgungssicherheit folgende Aufgaben:
- Genehmigungsverfahren Zwischenlagerung/Transporte (GE)
- Kerntechnische Sicherheit und atomrechtliche Aufsicht in der Entsorgung (KE)
- Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung (SV) und
- Aufgabenbezogene Forschung, berg-, wasser- und atomrechtliche Verfahren (FA)
Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung wird den Betrieb der Zwischenlager übernehmen. Geplant ist, dass dieser Übergang spätestens bis Januar 2020 abgeschlossen ist. Da der Bund alleiniger Gesellschafter der BGZ wird, geht die Bundesregierung davon aus, dass eine "Vermischung von 'Konzernpolitik'
und 'Regierungspolitik' damit von vornherein
ausgeschlossen" sei. Derzeit ist die BGZ noch ein Unternehmen der GNS.
Foto / Abfalllager Gorleben: Über einhundert Behälter mit hochradioaktivem Abfall sowie hunderte Behälter (Bild) mit schwach- bis mittelaktivem Abfall warten im Zwischenlager Gorleben auf ihren Transport in geeignete Endlager.