Die AbL verwies demgegenüber auf die Fakten der aktuellen Landwirtschaftszählung: Danach halten von den 11.700 niedersächsischen Schweinemästern nur 900 mehr als 2.000 Mastschweine, davon 100 mehr als 5.000 Mastschweine. Selbst diese 900 wären vom Filtererlass längst nicht alle betroffen, weil deren Schweine auf mehrere Ställe verteilt seien. Diese 7,5% hielten aber mittlerweile 33 % aller niedersächsischen Mastschweine, die 0,9% Halter mit mehr als 5000 Mastplätzen trügen bereits 8% zur ruinösen Überschussproduktion bei (dabei seien Betriebsteilungen auf dem Papier noch nicht einmal berücksichtigt).
Hier versuche die vorwiegend agrarindustriell ausgerichtete Landvolk-Spitze wieder einmal, die Masse der Bauernhöfe vor den Karren einiger weniger Groß- und Agrarindustriebetriebe zu spannen. Die allermeisten Mäster hätten von der Filterpflicht, die auch in Nordrhein-Westfalen gelte, durchaus Vorteile, weil die Akzeptanz aller Schweinehalter nicht länger durch Großmastanlagen gefährdet werde. Die mit der Filterpflicht verbundene finanzielle Belastung agrarindustrieller Strukturen führe sogar zu einem Rückgang der ruinösen Überschussproduktion und damit zu einer Verbesserung der seit Jahren nicht mehr kostendeckenden Erzeugerpreise für Schweine. Offenbar lägen Landvolk-Präsident Werner Hilse, der ja im Aufsichtsrat des VION-Fleischkonzerns sitze, die Interessen der Schlachtindustrie an billigen Schweinen mittlerweile näher als die gravierenden Sorgen der allermeisten Schweinebauern. Gehe diese Förderung agrarindustrieller Strukturen weiter, würden in einigen Jahren nur noch Schweinekonzerne wie die in Ostdeutschland mit Zehn- oder Hunderttausenden von Schweinen die Branche dominieren. Umso wichtiger sei die Ansage des neuen Landwirtschaftsministers für „Bauernhhöfe statt Agrarindustrie“.
Bei Großmastställen sieht die AbL den verpflichtenden Einbau von Filtern gegen Geruch, Ammoniak, Feinstaub und Keime als notwendig an, um Anwohner und Umwelt gemäß den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu schützen. Eine offizielle niederländische Studie der Universität Utrecht habe im Umkreis von einem Kilometer eine deutliche Häufung von Krankheiten gefunden, wobei diese Ergebnisse durch die Zunahme antibiotika-resistenter Keime auch aus der Massentierhaltung noch gravierender würden. Um den zukünftig für Agrarfabriken vorgeschriebenen Keimgutachten mehr Wirkung zu verschaffen, sei deshalb dringend die Durchsetzung des Vorsorgeprinzips erforderlich. Hier sei die neue Landesregierung weiter gefordert, ebenso bei der Durchsetzung der im neuen Baugesetzbuch vorgesehenen Rechte der Gemeinden zur Verhinderung neuer gewerblicher Mastbetriebe mit mehr als 1.500 Mastschweinen.
Der neue niedersächsische AbL-Vorsitzende Ottmar Ilchmann verwies darauf, dass die vorgesehenen Keimschutzgutachten und das Vorsorgeprinzip bei den Keimbelastungen aus Geflügel-Agrarfabriken noch wichtiger seien. Hier habe die agrarindustrienahe Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), deren Zertifizierungen bei vielen Genehmigungsbehörden eine unangemessene Sonderrolle innehätten, bisher nur einen Filter für die Kurzmast zertifiziert – weshalb Filter bei Geflügel-Großanlagen immer noch nicht als „Stand der Technik“ gelten würden. Andere und kostengünstigere Bio-Filter, die nicht von der DLG sondern vom TÜV oder anderen Stellen zertifiziert würden, kämen bei den Landkreisen bei Stall-Genehmigungen bisher meistens nicht einmal in Betracht. Die AbL begrüße deshalb die Pläne von Agrarminister Meyer zu einheitlichen und strengeren Vorgaben bei der Genehmigung von Großmastanlagen .