"Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sicher einen großen Anteil daran, dass
überhaupt eine Einigung unter den Staats- und Regierungschefs erreicht
worden ist. Aber gescheitert ist Kanzlerin Merkel mit ihrem Vorhaben, im Rat
eine Blockade gegen die Reform der EU-Agrarpolitik durchzusetzen", so
kommentiert Bernd Voß, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche
Landwirtschaft (AbL) den Ausgang der EU-Ratssitzung.
"Frankreichs Regierung hat sich in Sachen Agrarreform gegen die Bundesregierung durchgesetzt. Berlin wollte die Bindung der Agrargelder an notwendige ökologische Kriterien erheblich abschwächen, ist damit aber auch am Widerstand aus Paris gescheitert. Der Vorschlag der EU-Kommission, dass 30 Prozent der Direktzahlungen unmittelbar an die Einhaltung von
ökologischen Kriterien gebunden werden, ist mit dem Ratsbeschluss ebenso gestärkt worden wie die Verbindlichkeit der Kriterien für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Es kommt hier also endlich zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit, denn bisher waren diejenigen Bauern benachteiligt, die schon viel für die Umwelt geleistet haben, denn diese Leistungen spielten für die Zahlungen bisher keine Rolle. Jetzt drohen Kürzungen um 30 Prozent und mehr bei den Betrieben, die diese Leistungen nicht erbringen.
Dass es auf den ökologischen Vorrangflächen keinen Zwang zur Stilllegung gibt, ist für uns keine Neuigkeit. Schon der Vorschlag der EU-Kommission spricht von Nutzung im Umweltinteresse", ergänzt Voß.
Die AbL-Bundesvorsitzende Maria Heubuch weist auf einen weiteren Verhandlungserfolg für Frankreich hin, der leider voll zulasten Deutschlands geht: "Wieder hat Frau Merkel eine erhebliche Kürzung der Mittel für die Ländliche Entwicklungspolitik in Deutschland eingefahren. Während sich Frankreich einen Zuschlag von einer Milliarde Euro für diese zweite Säule
mit ihren Agrar- und Bergbauernprogrammen und anderem gesichert hat, kommt für Deutschland eine überdurchschnittliche Kürzung der EU-Mittel in diesem Bereich heraus. Das wird uns in Deutschland nun eine Debatte über eine Umverteilung von Direktzahlungen bescheren. Das hatte übrigens Bundesministerin Aigner im letzten Jahr schon zur Diskussion gestellt, als sie eine Kürzung der Direktzahlungen um zehn Prozent zugunsten der Ländlichen Entwicklungsprogramme vorgeschlagen hatte", so Heubuch.
"Auch im Bereich der Zahlungsgerechtigkeit bei den Direktzahlungen hat Frau Merkel aus Sicht der bäuerlichen Betriebe schlecht verhandelt. Denn auf ihren Druck hin hat der Rat sich darauf geeinigt, dass die Obergrenze je Betrieb nicht EU-weit, sondern nur freiwillig jeweils von den einzelnen Mitgliedstaaten eingeführt werden soll. Keine Vorfestlegung des Rates gibt es bezüglich anderer Instrumente, die eine gerechtere Zuteilung der Direktzahlungen bewirken, wie etwa der französische Ansatz, einen Prämien-Aufschlag für bis zu 50 Hektar je Betrieb einzuführen", stell
Heubuch fest.
"Die notwendige echte Reform der EU-Agrarpolitik ist mit diesem Ratsbeschluss weiterhin möglich. Jetzt müssen unsere 99 deutschen Europaabgeordneten dafür sorgen, dass aus dieser Möglichkeit auch wirklich Realität wird. Im EU-Parlament steht am 12. März die nächste wichtige
Abstimmung an, die wir nutzen wollen", so Heubuch abschließend.