Seit längerem beunruhigen Grundstückskäufe des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) Grundstückseigentümer und Anwohner im Raum Grippel / Laase. Eine Nachfrage der BI ergab nun, dass diese Flächen für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz benötigt werden.
"Die Flächen werden für die
Umsetzung von Ersatzmaßnahmen nach § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen
Naturschutzgesetzes benötigt und sind Auflagen für die Errichtung des
Erkundungsbergwerks Gorleben," bestätigte BfS-Sprecherin Monika Hotopp
gegenüber der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Die
BI hatte beim BfS auf Klärung gedrungen, weil die Grundstückskäufe
Spekulationen anheizten, es würden Grundstücke mit Zugang zur Elbe
gesucht, um Atommülltransporte eines Tages auch per Schiff abwickeln zu
können.
"Das BfS ist nicht am Erwerb der Grundstücke interessiert, um einen
Zugang zur Elbe zu haben. Die Erfüllung dieser Auflagen wurde dem BfS
mit der Betriebsplanzulassung für die untertägige Erkundung des
Salzstockes Gorleben vom 09.09.1983
auferlegt. Da der Eingriff in die Natur bereits stattgefunden hat, sind
diese Auflagen unabhängig vom Fortgang der Erkundung zu erfüllen",
betont das BfS in seiner Antwort auf die BI-Fragen.
Durch ein Gutachten der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NILEG)
aus dem Jahr 1989 wurden verschiedene Maßnahmen festgelegt, unter
anderem, dass Ausgleichsmaßnahmen, die den Vogelschutz betreffen -
durchgeführt werden müssten. Die Maßnahmen dienten weitestgehend zur
Verbesserung der Rastbedingungen von Groß-, Zug- und Rastvögeln, zur
Verbesserung des Winterlebensraums von Sing- und Zwergschwänen und zur
Schaffung eines Nahrungshabitats insbesondere für Kraniche, schreibt das
BfS.
Auf Anregung der BI will das Bundesamt jetzt prüfen, ob die früheren
Preussen-Elektra-Flächen im Raum Langendorf als Ausgleichflächen in
Frage kommen.