Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass j eder Imker, auch wenn er nur ein Bienenvolk als Hobby hält, verpflichtet ist, sich und seine Bienen
beim Landkreis anzumelden und bei der Tierseuchenkasse registrieren zu
lassen.
Wie bereits im letzten Jahr müssen Imker die aktuelle Anzahl
ihrer Bienenvölker und deren Standort jährlich bis zum 31. März beim
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz melden. Der Vordruck
„Meldung von Bienenvölkern“ ist auf www.luechow-dannenberg.de im Bürgerportal unter Bürgerservice – Formularservice - Bienen zu finden oder kann beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz abgeholt werden.
Vorab muss jeder Imker, selbst wenn er lediglich
ein einzelnes Volk hält, dieses beim Landkreis anmelden und wird damit
automatisch bei der Tierseuchenkasse registriert. Dieser Vorgang ist für
Nutztiere, zu denen auch Bienen gehören,
üblich. Imker haben sogar einen Vorteil gegenüber anderen
Nutztierhaltern: Sie sind von der Beitragspflicht bei der
Tierseuchenkasse befreit. "Die Registrierung ist für eine planbare und
effektive Seuchenbekämpfung unbedingt erforderlich.", erklärt Nicole
Büdenbender, Amtstierärztin, „Nur so kann gewährleistet werden, dass die
Allgemeinheit vor Bienenseuchen geschützt wird.“
Alle Bienenstöcke sind deutlich sichtbar mit dem
Namen des Halters, der Registriernummer und der laufenden Nummer für das
jeweilige Volk zu versehen. Nur so ist eine eindeutige Identifizierung
möglich und können Verwechslungen so gut wie ausgeschlossen werden.