Thema: gesundheit

Bienenvölker müssen gemeldet werden

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass j eder Imker, auch wenn er nur ein Bienenvolk als Hobby hält, verpflichtet ist, sich und seine Bienen beim Landkreis anzumelden und bei der Tierseuchenkasse registrieren zu lassen.

Wie bereits im letzten Jahr müssen Imker die aktuelle Anzahl ihrer Bienenvölker und deren Standort jährlich bis zum 31. März beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz melden. Der Vordruck „Meldung von Bienenvölkern“ ist auf www.luechow-dannenberg.de im Bürgerportal unter Bürgerservice – Formularservice - Bienen zu finden oder kann beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz abgeholt werden.

Vorab muss jeder Imker, selbst wenn er lediglich ein einzelnes Volk hält, dieses beim Landkreis anmelden und wird damit automatisch bei der Tierseuchenkasse registriert. Dieser Vorgang ist für Nutztiere, zu denen auch Bienen gehören, üblich. Imker haben sogar einen Vorteil gegenüber anderen Nutztierhaltern: Sie sind von der Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse befreit. "Die Registrierung ist für eine planbare und effektive Seuchenbekämpfung unbedingt erforderlich.", erklärt Nicole Büdenbender, Amtstierärztin, „Nur so kann gewährleistet werden, dass die Allgemeinheit vor Bienenseuchen geschützt wird.“

Alle Bienenstöcke sind deutlich sichtbar mit dem Namen des Halters, der Registriernummer und der laufenden Nummer für das jeweilige Volk zu versehen. Nur so ist eine eindeutige Identifizierung möglich und können Verwechslungen so gut wie ausgeschlossen werden.  




2013-03-06 ; von pm (autor), asb (autor), auf lokales
in Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland), Deutschland

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