In diesem Zusammenhang macht das Verbraucherschutzministerium darauf aufmerksam, dass sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme der vorläufigen Risikoeinschätzung des LAVES angeschlossen hat, dass „selbst bei hohen Gehalten an Aflatoxinen in den Futterrationen, die Höchstgehalte von 2 ng Aflatoxin je kg für Eier, Muskelfleisch, Leber und Nieren nicht überschritten werden".
Damit kann auch das vorsorglich von den Behörden in Niedersachsen
angeordnete Vermarktungsverbot für Leber und Nieren von mit
möglicherweise kontaminierten Futtermitteln gefütterten Schlachttieren
aufgehoben werden, so das Ministerium.
Dazu Verbraucherschutzminister Christian Meyer: „Das sind gute Nachrichten für die niedersächsischen Landwirte. Unabhängig von der aktuellen Entwarnung werden wir aber die vom Bundesamt für Risikobewertung vorgeschlagene stichprobenartige und verdachtsorientierte Untersuchung von Lebern und Nieren im LAVES fortsetzen. Im Sinne eines konsequenten Verbraucherschutzes können wir mit den Ergebnissen vorsorgliche Erkenntnisse für zukünftige Kontaminationsfälle gewinnen."