Der Landtagsabgeordnete Kurt Herzog (DIE LINKE) kritisierte heute nach einer Unterrichtung
durch die Landesregierung das Verwirrspiel des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und
des Bundesumweltministeriums bezüglich des Hauptbetriebsplans (HBP) für das Bergwerk
in Gorleben.
Das Niedersächsische Umweltministerium habe die Vorgänge so dargestellt,
dass das Verwaltungsgericht Lüneburg das Landesbergamt (LBEG) über 5 Klagen gegen den
Hauptbetriebsplan unterrichtet habe. Wegen deren aufschiebender Wirkung habe das LBEG das
BfS angewiesen, weitere Erkundungsarbeiten sofort zu stoppen und nur noch die Sicherung des
Bergwerks zu betreiben.
„Die Befristung des laufenden HBP bis zum 31.12.12 bringt gar nichts,
denn selbst für den reinen Offenhaltungsbetrieb ist ein genehmigter HBP vorzuhalten. D.h. ab
1.1.13 muss ein neuer HBP greifen, den das BfS bis zum 30.11. beantragt haben muss. Die kurze
Verlängerung ab September um ein viertel Jahr war lediglich eine Beruhigungspille, die suggerieren
sollte, die Erkundung ginge zuende, um die Berliner Verhandlungen zu entlasten“, so Herzog.
Gegen die aufschiebende Wirkung könne das BfS allerdings einen Antrag auf „sofortige
Vollziehung“ beantragen, so wie es schon 2010 bei der damaligen HBP-Verlängerung passierte,
die ebenfalls beklagt worden war und wie 15 weitere Verfahren bis heute nicht entschieden ist.
Trotzdem wurde intensiv weiter erkundet.
„Darüber entscheidet dann das LBEG, dagegen sind
wieder Rechtsmittel möglich, ein Ping-Pong vor Gericht. BfS und das übergeordnete BMU sind
jetzt aber in einer gewissen Zwangslage, da ein aktives Beantragen des Sofortvollzugs auch dem
letzten klar macht, dass die Bundesregierung und Altmaier Gorleben weiter erkunden wollen.“
Herzog hatte zudem nach dem Stand der Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG) gefragt.
Die Landesregierung habe dazu ausgeführt, dass der Materialband für die VSG zu fast 100 %
fertig gestellt sei.
„Damit ist klar, dass die VSG doch zuende geführt wird. Das Beteuern, die
VSG solle aber keine Wertung des Salzstocks enthalten, ist allerdings eine Farce. Die Ergebnisse
werden dann mit der sattsam bekannten Formel „es spricht nichts gegen Gorleben“ bedacht,“ ist
sich Herzog sicher.
Diese schon im rot-grünen Atomkonsens von 2000 benutzte Formulierung, die später durch den BfS-Präsidenten Wolfram König bestätigt wurde, diene bis heute den Gorleben-Befürwortern als Rechtfertigung für das Weitererkunden. „Das war ein fataler Schachzug von Schröder und Trittin. Besonders unerträglich ist die Tatsache, dass heute Gabriel und wiederum Trittin Gorleben „im Topf“ der möglichen Endlagerstandorte lassen wollen.“ Herzog forderte deshalb, dass in einem neuen HBP, der ab 1.1.2013 wirken würde, erkundungsspezifische Arbeiten ausgeschlossen werden müßten. „Für den reinen Offenhaltungsbetrieb sieht ein Betriebsplan nämlich ganz anders aus. Dem könnte dann direkt die Schließung folgen.“
Quelle: Pressemitteilung von Kurt Herzog (DIE LINKE)
UPDATE 15.11.2012 - 12:39 Uhr: "Das Bundesamt für Strahlenschutz legt Wert auf die Feststellung, dass die Behauptung Herzogs zur angeblichen Positionierung des BfS zu Gorleben nicht zutreffend ist"