Thema: flucht

Flüchtlingsrat: Abschiebung war rechtswidrig

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat wirft dem Landkreis Lüchow Dannenberg vor, bei der Abschiebung einer Familie rechtswidrig gehandelt zu haben. Die Familie wurde getrennt - jetzt prüft das Innenministerium den Fall.

Gegen drei Uhr Nachts standen die Beamten vor der Wohnungstür der Familie in Schnega. Der Vater mit sechs minderjährigen Kindern war zu Hause, die Mutter wurde wegen Komplikationen in der Schwangerschaft im Krankenhaus stationär behandelt. Dadurch wurde die Familie bei der Abschiebung voneinander getrennt.

Vorgehen des Landkreises sei rechtswidrig

"Das Vorgehen des Landkreises ist rechtswidrig." kritisiert Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Er beruft sich auf den Rückführungserlass des Landes. Dieserverbietet es den Vollzugsbehörden grundsätzlich, Familien bei Abschiebungen zu trennen. „Die Beamt*innen hätten die Abschiebung spätestens zu dem Zeitpunkt abbrechen müssen, an dem sie davon erfuhren, dass Frau R. nicht anwesend bzw. im Krankenhaus ist."

Landkreis wollte die Trennung verhindern

Der Landkreis erklärt, dass die Familie bereits aufgefordert wurde, freiwillig auszureisen. Dem ist sie nicht nachgekommen. Bei der Abschiebung wurde - nach Informationen des Landkreises -  die Mutter noch in der Nacht im Krankenhaus angerufen. Dazu schreibt der Kreis:

„Der Familie wurde daraufhin noch einmal die Gelegenheit gegeben, fernmündlich Kontakt mit der Mutter aufzunehmen. Die mehrfachen Bitten der Familienmitglieder, sie zu begleiten, hat sie jedoch abschlägig beschieden und sich damit für eine Trennung entschieden. Die Ausländerbehörde des Landkreises hat durch die Kontaktaufnahme der Familie zur Mutter versucht eine Trennung der Familie zu verhindern, die Familienmutter hat sich ausdrücklich gegen die Begleitung der Familie entschieden und damit für eine Trennung.“

Das sehen Flüchtlingsinitiativen anders. Der Frau sei die Pistole auf die Brust gesetzt worden, sagt Muzaffer Öztürkyilmaz. „Die Frau habe gar keine freie Wahl gehabt. Ihr zu sagen entweder lässt du dich nicht mehr weiter behandeln und gehst nach Serbien oder wir trennen dich von deiner Familie - ist inhuman.“

Der Vater mit den sechs Kindern ist in der Nacht über Berlin nach Serbien ausgeflogen worden. Örtliche Flüchtlingsinitiativen haben mit der Ausländerbehörde gesprochen. Die Mutter ist selbstständig nach Serbien gereist. Doch der Fall hat ein Nachspiel. Das niedersächsische Innenministerium prüft nun, ob das Abschiebeverfahren in dieser Form rechtmässig war.   




2020-08-31 ; von red1 (autor), auf lokales
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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