Von der Aufhebung profitiert unter anderem in der Gemeinde Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg die sogenannte Arche-Region. Sie widmet sich dem Erhalt von Obst- und Nutzpflanzensorten sowie alter Nutztierrassen, darunter Geflügel. Bislang mussten solche Hühner im Winter im Stall bleiben - obwohl das für die alten Tierrassen besonders schädlich ist. Die vom Bund beschlossene und seit dem 15. Mai 2013 geltende Änderung der Geflügelpest-Verordnung ermöglicht es nun, dass Geflügel wieder grundsätzlich im Freien gehalten werden darf. Bislang war die Aufstallung im ganzen Land die Regel, nun ist sie mit Unterstützung Niedersachsens vom Bund zur strikten Ausnahme gemacht worden. „Diese Entscheidung ist gut für den Tierschutz und für die Züchter alter Geflügelrassen", so Meyer.
Die Sorge, das Ende der Aufstallungspflicht bedeute eine erhöhte Gefahr für den Befall mit Geflügelpest, teilt Meyer nicht. Die in Niedersachsen zuständigen Behörden, also Landkreise und kreisfreie Städte, seien zwar stets gehalten, die Risiken zu bewerten und notfalls eine Stallpflicht anzuordnen, um die Gefahr einer Geflügelpest zu bannen. „Das soll aber nur in Ausnahmefällen geschehen, wenn etwa Vogelgrippe in direkter räumlicher Nähe auftaucht", sagt Meyer. „Ich sehe keinen Grund für eine überzogene Aufstallung freilaufender Hühner und Enten auch in Gebieten, die weit vom Ausbruchsort entfernt sind. Der Bund sieht das ebenso und hat mit unserer Zustimmung im Bundesrat dem Tierschutz und der Freilandhaltung ein höheres Gewicht gegeben."
Der Minister kommt damit auch Forderungen Lüneburger Kommunalpolitiker nach einer Aufweichung der strikten Aufstallungspflicht gerade in der Arche-Region nach. Alle ökologischen und konventionellen Freilandbetriebe im Land profitieren nach Meyers Angaben von dieser Neuregelung. Sie vermeide zudem wirtschaftliche Schäden durch Einstallung und stärke damit gerade die bäuerlichen Betriebe.
Der Grünen-Minister machte deutlich, dass das Land „die Agro-Vielfalt alter Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten weiter mit einer sechsstelligen Summe" fördern werde. Auch im Koalitionsvertrag sei der Erhalt alter Nutztierrassen verankert.
Das Ministerium verweist darauf, dass Geflügel in betroffenen Gebieten mit Verdacht auf Vogelgrippe natürlich wie bisher grundsätzlich in geschlossenen Ställen zu halten ist. Überdies stehe jeder Tierhalter in der Pflicht, bei Ausbruch einer Tierseuche sofort entsprechende Gegen-Maßnahmen zu treffen und die Behörden zu informieren.