Gute Nachricht für die nächste Schippersaison: Seit dem 17. Oktober können auch Sportboote mit mehr als 15 PS Motorleistung führerscheinfrei über Binnengewässer und hohe See gefahren werden. Um der Sportbootschifffahrt "neue Impulse" zu geben, beschloss der Bundestag im Herbst diese Erleichterung für Freizeitschipper.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS)
auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Die Neuregelungen sind in der "Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich" veröffentlicht worden (BGBl.
I, Heft 47, Seite 2102) und mit Wirkung vom 17. Oktober in Kraft
getreten.
Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 15 PS gilt nunmehr folgendes:
Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig
Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne
Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche
Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der
Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten
Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für
Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.
Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren
Sportboote von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen,
sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15
PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung,
weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund
internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit
keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Die
Alternative "Segelsurfen" beim Sportbootführerschein-Binnen ist
ersatzlos gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2
der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen kein Führerschein mehr
erforderlich, wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit
besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1
Nummer 1 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen künftig eine
Führerscheinfreiheit für das Führen von Segelsurfbrettern.
Quelle: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (wsv.de )
Foto: wikimedia.org / robneild - Auch mit größeren Schiffen können deutsche Freizeitschipper nun die englischen Flüsse - wie hier eine Schleuse auf der Themse - erobern, vorausgesetzt ihr Boot hat nicht mehr als 15 PS unter der Haube.