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Neue Windräder

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat ein neues Regionales Raumordnungs Programm (RROP) entwickelt, mit dem die Vorranggebiete für Windkraftanlagen deutlich ausgeweitet werden sollen. Auf vier Informationsveranstaltungen können die Pläne öffentlich diskutiert werden.

Auf folgenden Veranstaltungen werden die Pläne vorgestellt und können dort öffentlich diskutiert werden: 31.5. Gemeinschaftshaus Prezelle / 1.6. Gildehaus Lüchow / 8.6. Gaststätte Klipp in Kriwitz / 9.6. im Hotel Nigel in Bergen - Beginn ist immer um 18.00 Uhr

Auf der Seite des Landkreises sind sämtliche Unterlagen online gespeichert. Hier gibt es die einzelnen Gebiete in gut vergrößerten Kartenausschnitten.

Das neue Raumordnungsprogramm will Anforderungen zum Klimaschutz und zur Umsetzung der „Energiewende" noch besser nachkommen. Dafür soll ein weiterer Ausbau der Nutzung der Windenenergie ermöglicht werden.

HINTERGRUND

Das Land Niedersachsen verlangt von den niedersächsischen Kommunen einen "substanziellen Ausbau der Windkraft" im Lande. Was das Wort "substanziell" bedeutet, ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Auf mehreren Kreistagssitzungen im vergangenen Jahr wurde deutlich, dass es eine breite Front gegen den weiteren Ausbau der Windkraft im Landkreis gibt. Nach Ansicht vor allem der LINKE- und SOLI-Abgeordneten ist der Landkreis zu Genüge mit Windkraftanlagen ausgestattet.

Nur widerwillig stimmte die Mehrheit des Kreistages deshalb im März 2015 einer Ausweitung der Vorranggebiete für Windkraft zu - allerdings nur deswegen, weil die Kreisverwaltung vehement dafür plädierte, das jetzt neu entwickelte RROP so zu gestalten, dass es genehmigungsfähig ist. Sprich: die Vorranggebiete für Windkraftflächen müssen so ausgewiesen werden, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Über den Umweg von Umwelteinzelprüfungen, so die Verwaltung, würden dann die meisten Windkraftgebiete - voraussichtlich - wieder herausfallen, weil diese Gebiete nach "harten" Tabukriterien wie z.B. die Lage in einem Landschaftsschutzgebiet oder die Nähe dazu, nicht genehmigungsfähig sind.

Denn, so argumentierte die Kreisverwaltung, wenn das RROP nicht genehmigt wird, muss jede Windkraftanlage, die beantragt wird, genehmigt werden, weil es keine Rechtsgrundlage gibt, die Genehmigung zu verweigern.

Insofern entspricht das jetzt vorgelegte RROP vermutlich dem Willen des Kreistages. Die Details gilt es im Beteiligungsverfahren zu diskutieren.

Foto: Windkraft im Park Sanssouci  




Fotos

2016-05-24 ; von red1 (autor), asb (autor), auf lokales
in Königsberger Str., 29439 Lüchow, Deutschland

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