Im Jahr 2019 fördern das Land Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2,5 Millionen Euro. Von diesem Betrag werden 1,5 Millionen Euro über die Landschaften und Landschaftsverbände vergeben, 1 Million Euro vergibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK).
Anträge mit Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro sind beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu stellen, Anträge mit Fördersummen über 25.000 Euro (bis zu 200.000 Euro) direkt beim MWK (Antragsstichtag beim MWK: 30.09.2019) im Online-Antragsverfahren. In den Land-kreisen Celle, Gifhorn, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sowie in der Stadt Wolfsburg vergibt der Lüneburgische Landschaftsverband die Förderungen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro. Für Investitionsprojekte der kleinen Kultureinrichtungen im Verbandsgebiet stehen voraussichtlich insgesamt etwa 276.000 Euro zur Verfügung.
Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Gefördert werden:
- bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen
- digitale Infrastruktur
- Veranstaltungstechnik
- Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
- Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken und Neubauten, in der Regel auch nicht bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes oder einer Kommune. Die Förderquote für eine Maßnahme kann jeweils bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Einzelheiten sind in den Förderkriterien geregelt, die auf den Internetseiten des Lüneburgischen Landschaftsverbandes und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (Pfad: Startseite / Kultur / Kulturförderung / Online-Antragsverfahren des MWK / Investitionsprogramm für kleine Kulturträger) eingesehen und heruntergeladen werden können.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. eingetragene Vereine, GbRs, gGmbHs oder Stiftungen. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören (z. B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren).
Voraussetzung für eine Förderung durch den Lüneburgischen Landschaftsverband ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan. Die Ausschreibung des Förderprogramms, die Förderkriterien und das notwendige Antragsformular mit einem Muster für den Kosten- und Finanzierungsplan sind ebenfalls einsehbar und herunterladbar unter www.lueneburgischer-landschaftsverband.de.
Für die kleinen Kultureinrichtungen im
Verbandsgebiet, die eine Förderung zwischen 1.000 und 25.000 Euro
beim Lüneburgischen Landschaftsverband beantragen wollen, gibt es
zwei Antragsstichtage: Die Anträge sind bis zum 30.10.2019 (1.
Vergaberunde) oder bis zum 31.03.2020 (2. Vergaberunde) an den
Lüneburgischen Landschaftsverband, Veerßer Straße 53, 29525
Uelzen, zu richten.
PM: Lüneburgischer Landschaftsverband