Der Kulturverein Raum 2 hat vor dem Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Zufahrt zum Vereinsgelände sicherzustellen. Eine Einigung werde es in diesem Eilverfahren aber nicht geben, sagt Frank Ley, Anwalt der Wendländischen Verwaltungsgesellschaft.
Ende des letzten Jahres bekam der Kulturverein Raum 2 von seinem Nachbarn, der Wendländischen Verwaltungsgesellschaft als Eigentümerin des ehemaligen Kasernengeländes die Nachricht, dass der Weg, der zu Raum2 führt, im Besitz eben dieser Gesellschaft liege. Nach diversen Briefwechseln kam im Mai die Ankündigung des Nachbarn, das man einen Zaun errichten möchte. Doch die Zufahrt "ist für uns unerlässlich und dient dem Verein zur Getränkeanlieferung, als Zufahrtsweg für Bewohner und Gäste und auch als unabdingliche Feuerwehrzufahrt", sagt Daniel Eppert, Vorsitzender vom Kulturverein.
Einstweilige Verfügung beantragt
Der Kulturverein hat eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Zufahrt sicherzustellen. Eine Einigung werde es in diesem Eilverfahren aber nicht geben, sagt Frank Ley, Anwalt der Wendländischen Verwaltungsgesellschaft. Auch eine Mediation, also eine außergerichtliche Einigung, würde für seinen Mandanten wohl nicht in Frage kommen.
Schmunzeln im Gerichtssaal, viele Anwesende kennen Herrn Müller-Hauschildt, dem im Prinzip die ehemalige Kaserne Neu Tramm gehört. Warum auf einmal ein neuer Zaun gebaut werden soll, das konnte auch der Anwalt nicht beantworten. Vielleicht habe er sich geärgert, über Müll, über parkende Autos.
Neue Zufahrt im Gespräch
Aber es könnte eine neue Zufahrt geschaffen werden, sagt der Anwalt, am unteren Ende des Geländes, dafür würde sein Mandant auch Teile der Zufahrt (ein paar Meter) zur Verfügung stellen. Doch das reiche nicht aus, halten die Mitglieder des Kulturvereins dagegen. "Unser Gelände gliedert sich in zwei Teile, der obere Bereich ist nur über eine sehr enge Rampe erreichbar, ein Feuerwehrfahrzeug könnte da nicht lang fahren."
Daniel Eppert ergänzt noch, dass auch Getränkelieferanten nicht mehr durch kämen. Ausserdem würde ein Zaun den Zugang zu drei Wohnungen im Dachgeschoss beschränken. Die Bewohner hätten zwischen dem neuen Zaun und den Gebäuden gerade einmal einen Gehweg von 65 cm. Breite.
Das Gericht wird Ende Oktober über die einstweilige Verfügung entscheiden. Ob damit der Streit beendet ist, bleibt offen. Danach könnte eine Hauptverhandlung mit Ortstermin folgen.