Laienrichter (Schöffen) sind bei Strafverfahren dabei, wenn es um
Straftaten geht, bei denen eine Haftstrafe von zwei bis vier Jahren zu
erwarten ist oder wenn Jugendliche eine Jugendstrafe zu erwarten haben.
Bis zum 30. März können sich nun interessierte BürgerInnen um solch ein
Amt bewerben.
Im ersten
Halbjahr 2013 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für
die Amtszeit von 2014 bis 2018 zu wählen. Gesucht werden BewerberInnen, die in der jeweiligen Samtgemeinde
wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, ist von
der Wahl ausgeschlossen.
"Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig sind, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll," teilt zum Beispiel die Samtgemeinde Lüchow mit. "Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung"
Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Rechtskenntnis bringen die Berufsrichter mit, während die Laienrichter Beweise würdigen müssen. Die Lebenserfahrung , die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus beruflicher Erfahrung rekrutieren. Und auch charakterlich müssen die BewerberInnen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch dann bewahren können, wenn der Prozess in schwierige Situationen kommt.Die Verantwortung findet ihren deutlichsten Ausdruck in der Tatsache, dass für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich ist. Gegen beide Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden. Aber auch jede Verurteilung, die ausgesprochen wird, haben die Schöffen mit zu verantworten.
Schöffen brauchen daher einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Wer sich zur Ausübung
dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in
Erwachsenen- oder Jugendstrafsachen bei den zuständigen
Samtgemeindeverwaltungen in Dannenberg (Elbe), Gartow und Lüchow
(Wendland) bewerben. Er erhält dann ein Formular zugesandt, in das
die notwendigen Daten einzutragen sind.
Das Formular kann auch von der Internetseite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen unter www.schoeffenwahl.de herunter geladen werden.