In den
letzten Jahren war es ruhig geworden um die westlich von Klein Heide
geplante Schweinehaltungsanlage. Nun wurde das
immissionsschutzrechtliche Verfahren zunächst beendet. Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat die Genehmigung der Anlage versagt.
Anfang 2010 hatte ein Landwirt aus
Klein Heide beim Landkreis Lüchow-Dannenberg den
immissionschutzrechtlichen Antrag für eine Anlage zum Halten von
Schweinen gestellt. Rund 3.000 Mastschweine und fast 600 Sauen sollten
hier leben, hinzu kamen 1.900 Ferkelaufzuchtplätze.
Dieses Vorhaben löste erheblichen Widerstand vor Ort aus. Zahlreiche Einwendungen und Kritik wurden laut. „Das war kein einfaches Verfahren“, resümiert Manfred
Haacke, Fachdienstleiter des Fachdienstes Bauordnung, Immissionsschutz
und Denkmalpflege. Hauptgrund dafür: Die Schweinemastanlage sollte im
EU-Vogelschutzgebiet Lucie errichtet werden.
Um Bedenken gegen den Standort auszuräumen, musste
der Antragssteller nachweisen, dass die Anlage mit den Vorgaben des
Naturschutzes, in diesem Fall des Vogelschutzes, vereinbar ist. Konkret
musste belegt werden, dass „ eine erhebliche Beeinträchtigung der
wertbestimmenden Vogelarten nicht zu erwarten ist“ und „eine
Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des
Vogelschutzgebietes auf der Grundlage des Naturschutzrechtes gegeben
ist“.
Wertgebende Vogelarten im Vogelschutzgebiet Lucie
sind vorrangig der Ortolan, die Feldlerche, der Neuntöter und die
Sperbergrasmücke. Der Ortolan ist bereits vom Aussterben bedroht und
wird auf der Roten Liste Niedersachsens geführt. Alle vier Vogelarten
finden in dem Gebiet, in dem die Schweinehaltungsanlage errichtet werden
soll, ideale Lebensbedingungen. Nährstoffarme Böden, besonnte
Waldränder und strukturreiche Hecken bieten Ortolan und Co. die besten
Voraussetzungen zum Leben.
Geprüft werden musste nun, wie sich die
Stickstoffimmissionen, die durch eine Schweinehaltungsanlage verursacht
werden, auf die Umwelt auswirken. Welche Folgen für die Pflanzen hätte
ein zusätzlicher Stickstoffeintrag? Wie stickstoffempfindlich sind die
in der Umgebung vorhandenen Biotop- und Lebensraumtypen? Welche
Bedeutung haben die vorhandenen Pflanzengesellschaften für die im
EU-Vogelschutzgebiet wertgebenden Lebensarten? Dies waren nur einige
Fragen, die beantwortet werden mussten.
Fazit der Untersuchung und Prüfung: Es ist damit zu
rechnen, dass sich die Stickstoffimmissionen auf 92 % der betroffenen
Biotope negativ auswirken. Bei diesen Biotopen handelt es sich
insbesondere um Feldhecken mit Bäumen und Sträuchern, Alleen, Baumreihen
und Einzelbäumen. Alles Pflanzen, die zum elementaren Lebensraum des
Ortolans gehören.
„Allein die Möglichkeit, dass die Mastanlage Pflanzen
und Vogelarten erheblich beeinträchtigen könnte, genügt“, erklärt
Haacke. „Zudem müssen sich die Anlage und die damit verbundenen
Immissionen nicht einmal direkt auf die geschützten Arten auswirken. Es
reicht schon, wenn mittelbare Auswirkungen erkennbar sind“, so Haacke
weiter. Die potenziellen Beeinträchtigungen sind nicht ausgleichbar.
Der Antragsteller hat versucht, nachzuweisen, dass
das Schutzziel nicht gefährdet ist. So lag zum Ende des Verfahrens
bereits die 7. Fassung des Immissionsschutzgutachtens vor. Alle
Gutachten und Nachweise konnten jedoch nicht belegen, dass das
EU-Vogelschutzgebiet als Sing-, Brut- und Nahrungshabitat mit wertvollen
Feldhecken und Einzelbäumen, nicht gefährdet ist. Ergebnis des gesamten Verfahrens: Die Genehmigung
konnte nicht erteilt werden, da die Schweinemastanlage nicht mit
nationalem und EU-Naturschutzrecht vereinbar ist.
Das Verfahren hat vielleicht nur ein vorläufiges
Ende. Die Versagung kann durch Widerspruch und möglicherweise Klage vor
dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
Quelle: Landkreis Lüchow-Dannenberg